— 4 —
g. 18. Die Ueberschrift hat zu lauten:
„Uebungen des Beurlaubtenstandess.
Als §. 18. A. ist einzuschalten:
1.
—
S
S. 18. A.
Uebungen der Ersatz-Reserve I.
Die ZJahl der zur ersten Uebung und der zu wiederholten Ue-
bungen einzuberufenden Mannschaften der Ersatz-Reserve I. wird
ebenso wic Ort und Umfang der Uebungen alljährlich bestimmt.
. Die Gencral-Kommandos vereinbaren mit den Ober-Präsidenten
. Der Aufschu
der Provinzen bezw. den obersten Civil · Verwaltungs · Behõrden
der Bundesstaaten die Jahreszeit, in welcher die Uebungen
setsinden sollen und setzen die Gestellungstage fest (K. O. S. 15
4).
Inwieweit von vornherein für die erste Uebung die Ab-
haltung von Nachübungen — benent. in Verbindung mit einer
Schiffer - Uebung (K. O. §. 15 A. 3) in Aussicht zu nehmen
sind, unterliegt ihrem Ermessen.
. Die General · Konimandos vesimmen, aus welchen Landwehr-
Bataillons-Bezirken, in welchen Quoten, von welchen Jahr-
gängen und zu welchen Truppentheilen die übungspflichtigen
Ersat- Reservisten einzuberufen sind.
Die Auswahl der Mannschaften ist, sofern dieselbe nicht
schon durch die Ersatz-Behörden erfolgt ist, den Landwehr- Be-
zirks-Kommandos überlassen.
Zur Nachübung sind vornehmlich diejenigen Ersatz-Reservisten
heranzuziehen, welche dem Einberufungsbefehl ulcht pünktlich nach-
gekommen, welche der Vergünstigung der Auswahl des Truppen.
theils verlustig gegangen sind (K. O. F. 15 A. 12) oder deren
Gestellungstag Aufschub erfahren hat.
¾7 des Gestellungstages zur ersten Uebung kann in
besonderen Ausnahmefällen durch die Landwehr- Bezirks-Kom.
mandos gestattet werden, insoweit die militärischen Interessen
dem nicht entgegenstehen und die Heranziehung zu einer Nach-
übung innerhalb des Etatsjahres möglich
ist.
Die zur ersten Uebung einberufenen Ersatz-Reservisten sind im
StabSquartier des Landwehr- Bataillons bezw. im Sammelorte
ärztlich zu untersuchen. Diese Untersuchung 1) moͤglichst durch
Militärärzte zu erfolgen.
Es sind nur l#cht Mannschaften den Truppentheilen zuzu-
führen, welche felddienstfähig sind. Vorübergehende Krankheiten
sind einflußlos, wenn deren Heilung binnen kürzester Frist zu er-
warten ist.
Die zur ersten Uebung einberufenen Prozent: welche
überschüssig verbleiben, sowic alle dlejenigen Mannschaften, welche