Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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offen oder unter dem Siegel der Orts- Polizei. Behörde einzusenden. 
Nur solche Briefe sind innerhalb des Deutschen Reiches portofrei. Die 
portofreie Benutzung der Stadtpost ist ausgeschlossen. 
4R. Die Meldung wird auf diesem Paß vermerkt. Ist derselbe zufällig 
nicht vorhanden, so hat die Meldung dennoch zu geschehen und wird 
dann eine besondere Bescheinigung hierüber ertheilt. Nur wenn die 
Meldung auf diesem Paß notirt oder eine besondere Bescheinigung über 
dieselbe vorhanden ist, gilt sie als erfolgt. 
Inhaber kann ungehindert verreisen, hat jedoch geeignete Vorkehrung 
zu tresfen, daß ihm eine etwaige Gestellungs-Ordre jeder Zeit zu- 
gehen kann 
. Vor Antritt einer Wanderschaft ist dem Bezirks-Feldwebel Meldung zu 
erstatten. Während der Wanderschaft finden weitere Meldungen nicht 
statt. Tritt der Ersatz-Reservist jedoch in feste Arbeit an einem Ort, 
so hat er sich beim Landwehr- Bezirks-Feldwebel dieses Orts, und wenn 
der Ort außerhalb Deutschlands liegt, bei demjenigen Landwehr, Bezirks- 
Feldwebel zu melden, in dessen Kontrole er bei seiner Ueberweisung zur 
Ersatz-Reserve tr 
. Wer sich der AtnNl= entzieht, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark 
oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. 
Jeder Einberufung muß sofort Folge geleistet werden ) widrigen- 
falls Bestrafung nach dem Militär- Straf. Gesetz erfolg 
. Der Ersatz · Reserve - Paß und die Gestellungs-Ordre bei jeder Ein- 
berufung mit zur Stelle zu bringen. 
. Mannschaften, welche in einem Beamten · Verhältniß stehen, haben von 
dem Empfange eines Einberufungs- Befehls ihrer vorgesehten Behörde 
Meldung zu machen. 
. Inhaber ist im Frieden zur Theilnahme an 4 Uebungen verpflichtet, 
n ofern er nicht ausdrücklich hiervon entbunden worden ist. Ist ihm 
Tage nach dem voreingetragenen Gestellungstage zur ersten Uebung 
wn Einberusunge= Befehl noch nicht zugegangen, so hat er dies seinem 
Landwehr-Bezirks-Feldwebel anzuzeigen. 
Am Uebungspflichtigen Ersatz-Reservisten stcht, sofern sie im Besitze des 
Berechtigungsscheins zum einjährig freiwilligen Dienst sind, oder die 
entsprechende wiss enschaftliche Befähigung durch Schulzeugnisse nachzu- 
weisen vermögen und, wenn sie sich während ihrer Dienstzeit selbst ver- 
pflegen, bekleiden und ausrüsten, für die erste Uebung unter denjenigen 
Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die 
Ausbildung von Ersatz= Reserven übertragen worden ist. Macht In. 
haber auf diese Vergünstigung Anspruch) so hat derselbe stälesteng 
innerhalb 14 Tagen nach seiner Ueberweisung zur Ersatz= Reserve 
a) seinen Ersatz Reserve.Paß, 
b) ein polizeilich beglaubigtes Attest über seine eigene bezw. die Be- 
reitwilligkeit und Fähigkeit seines Vaters oder Vormundes zur Tra- 
gung der Kosten für die Bekleidung, Ausrüstung und Verpflegung 
während der ersten Uebung,
	        
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