Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

– 217 
Nr. 215. 
Abänderung der Vorschrift für die Verwaltung der Artillerie-Depots. 
Berlin, den 7. Oktober 1880. 
Im 8. 132, Zeile 1, sind die Werte „Ende Januar“ zu streichen und ist dafülr zu setzen: 
„am 20. Apri 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Verdy. Müller. 
No. 144/10. Art. 1. 
Nr. 216. 
Nachtrag zum Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig. freiwilligen Militärdienst berechtigt si 13 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. Min d. J. wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher 
höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Thl. I der Webrordnung vom 28. September 1875 
zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Vefihigung für den einjährig-freiwilligen Militär= 
dienst berechtigt sind. 
Verlin, den 6. Oltober 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zengnissen über die wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Gesuch der zweiten RKlasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
l Königreich Preußen. III. Großherzogthum Hessen. 
ovint Brandenburg. 
Das Gynmastte zu Eberswalde. Das ammasimm (Von rricium 3 zu W (biaher 
II. Königreich Bayern. 
Das neue Gymnasium * Negensburg (bisher Real. IV. Elsaß-Lothringen. 
Gymnasium, A. b. II, 4 des Verzeichnisses vomDas bischöfliche Omnafium (Knabenseminar) zu 
24. März d. J.) Montigny bei Metz 
J * Dem unter A. u. II. 26 des Verzcichnisses vom 
21. März d. J. aufgeführten Gymnasium zu Regensburg 
ist die Bezeichnung „Altes Gymnasium“ beigelegt worden. 
b. Realschulen erster Ordunng. 
  
I. Großherzogthum Hessen. II. Freie Hausestadt Bremen. 
Die Realschule I. Ordnung zu Gießen. Die Nealschule zu Veemechaven, „(bisher Realschule 
II. Orbnung, B. b. X. da).
	        
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