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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. erlin, den 10. November 1880. Nr. 21.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 #. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 „= berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung sestgesetzt ist.
Nr. 219.
Uebertritt der Festung Thorn aus dem Befehls- und Verwaltungs-Bereiche des 1. in denjenigen
des 2. Armee-Korps.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß am 1. April 1881 die Festung Thorn aus dem
Befehls= und Verwaltungs-Bereiche des 1. Armee-Kerps in denjenigen des 2. Armee-Korps übertritt. In
Betreff der Ersatz= und Landwehr-Angelegenheiten sowie der Regelung der Verhältnisse der heimathlichen
Invaliden tritt dadurch keine Aenderung ein. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 23. Oktober 1880. "
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 1. November 1880..
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 891/10. A. 1. v. Kameke.
Nr. 220.
Dislokation des 1. und JFüsilier-Bataillons Glenadier-Repiments Prinz Karl von Preußen
(2. Brandenburgischen) Nr. 12.
Berlin, den 1. November 1880.
Minelt Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 23. v. M. ist bestimmt worden, daß zum 1. April k. Is. das
1. und Füsilier-Bataillon Grenadier-Regiments Prinz Karl von Preußen (2. Brandenburgischen) Nr. 12 von
Guben bezw. Soran nach Frankfurt a. O. verlegt werden sollen. Dies wird hierdurch zur Kennlniß der
Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 8303 10. A. 1. v. Kameke.