— 222 —
Nr. 221.
Machrichten für Beugen Freiwilligen, welche in die eossiiterschule zu Potsdam, Jülich, Biebrich,
1)
)
d
3)
—
S
10)
1
—
—
eißenfels, Marienwerder und Ettlingen eingestellt zu werden wünschen.
Berlin, den 7. Oktober 1880.
Die Unterofsizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militärstande
widmen wollen, zu Unterofsizieren heranzubilden.
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit
auch nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und
Unterricht in alle dem erhalten, was sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren
Stellen des Unteroffizierstandes, als Feldwebel und dergl. zu erlangen, und es ihnen ermöglicht,
bei der einstigen Anstellung im Militär-Verwaltungsdienst, z. B. als Zahlmeister und dergl.
beziehungsweise als Zivilbeamte, die Prüfungen zu den gesuchteren Posten abzulegen.
Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller
Arten. von Dienstschreiben, militärische Rechnungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen
und Gesang.
Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.
Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch
auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem
bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntnis des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen
werden bereits auf den Unteroffizierschulen zu Überzähligen Unteroffizieren befördert und treten
bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Unteroffizierstellen.
Inbezug auf die Vertheilung. der ausschelberen jungen Leute an die Truppentheile ist in erster
Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen
inbetreff der Ueberweisung an einen bestimmten Truppentheil nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Die Füsilierc der Unteroffizierschulen stehen wie jeder andere Soldat des aktiven Heeres unter
den militärischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.
Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahr alt sein, darf aber das
20. Jahr noch nicht vollendet haben.
Der Einzustellende muß mindestens 1,57 m groß, vollkommen gesund und frei von körperlichen
Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten Fei, auch nach Maßgabe seines
Allers so kräftig und gesund erscheinen, daß er die begründete Aussicht gewährt, bis zum Ablauf
seiner Dienstzeit in der Unteroffizierschule vollkommen brauchbar für den Kriegsdienst zu werden.
Er muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen
und schreiben können und die ersten Grundlagen des Rechuens mit unbenannten Zahlen kennen.
Der Eintritt in eine Unterofsizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor
verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unterofsizierschule an einen Truppentheil noch
vier Jahre aktiv im Heere zu dienen.
Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeng, 2 Hemden und mit 6 /K zum Ankauf der
nöthigen Geräthschaften zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im übrigen
ist die Ansbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unteroffizierschulen werden bekleidet und verpflegt
wie jeder Soldat der Armece. ,
Wer die Aufnahme in eine Unteroffizierschule wünscht, hat sich bei dem Landwehr-Bezirks-Kommando
seincs Aufenthaltsorts, oder bei einem der Kommandos der Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich,
Biebrich, Weißenfels, Marienwerder oder Etilingen unter Vorzeigung eines von dem Zivil-Vorsitzenden
der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldvescheins persönlich zu melden.
Da die Unterofsizierschule in Weißenfels sich zur Zeit vorzugsweise aus Unteroffizier-Vorschülern
ergänzt, so erfolgt die Einstellung von Freiwilligen daselbst nur in denjenigen Fällen, in denen
die Zahl der Unteroffizier-Vorschüler zur Erreichung des vorgeschriebenen Etats nicht genüht.
Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig aus-
gefallen, so ist zunächst die Verpflichtungs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere aktive
Dienstzeit (s. unter Nr. 8) aufzunehmen. Diejenigen Freiwilligen, welche sich direkt bei einer der
Untereffizierschulen zum Eintritt gemeldet haben, kennen dort, bei vorhandener Vakanz, sogleich ein-
geslellt werden, andernfalls wird denselben von den Unteroffizierschulen ein Annahmeschein ertheilt.