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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. Herlin, den 31. Dezember 1880. Nr. 26.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der verrtellährliche Brän#umerationspreis. dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt Lann werden: außerhalb bei den
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfogt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselzen richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 204 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 255.
Marschverpflegungs-Vergütung für 1881.
Aufe Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewassucte
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (N.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung
u gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin sNx“ worden, daß an Vergütung für Mann und
Tag zu gewähren ist:
t Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskost " we z8 Pfennig
b. für die Mittagskost
; für die Abendkost . - 41 -
d. für die Morgenkost 19 - 14
Berlin, den 24. Dezember 1880.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Berlin, den 27. Dezember 1880.
Verstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 931/12. M. O. D. 2. v. Kameke.
Nr. 256.
Vergütungssätze für Brot und Fourage und Vergütungspreis für den aus Preüßischen Magazinen an
Kadetten-Anstalten verabrelchten Roggen pro I. Semester 1
Berlin, den 21. Dezember 1880.
In dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni 1881 sind nach den von den resp. Kriegs-Ministerien
erfolgten Festsetzungen zu vergüten: