Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungs-Nlatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. Herlin, den 31. Dezember 1880. Nr. 26. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der verrtellährliche Brän#umerationspreis. dieses Blattes beträgt 1.4 50 4. Abonnirt Lann werden: außerhalb bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfogt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselzen richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 204 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 255. 
Marschverpflegungs-Vergütung für 1881. 
Aufe Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewassucte 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (N.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung 
u gewährenden Vergütung für das Jahr 1881 dahin sNx“ worden, daß an Vergütung für Mann und 
Tag zu gewähren ist: 
t Brot ohne Brot 
a. für die volle Tageskost " we z8 Pfennig 
b. für die Mittagskost 
; für die Abendkost . - 41 - 
d. für die Morgenkost 19 - 14 
Berlin, den 24. Dezember 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Berlin, den 27. Dezember 1880. 
Verstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 931/12. M. O. D. 2. v. Kameke. 
Nr. 256. 
Vergütungssätze für Brot und Fourage und Vergütungspreis für den aus Preüßischen Magazinen an 
Kadetten-Anstalten verabrelchten Roggen pro I. Semester 1 
Berlin, den 21. Dezember 1880. 
In dem Zeitraum vom 1. Januar bis Ende Juni 1881 sind nach den von den resp. Kriegs-Ministerien 
erfolgten Festsetzungen zu vergüten:
	        
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