Nr. 19.
Bewaffnung der Kavallerie-Stabswache und der Feldgendarmerie.
Berlin, den 22. Januar 1880.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst zu befehlen geruht, daß die Kavallerie-Stabs-
wache der höheren Kommandobehörden der Armee sowie die Feldgendarmerie, statt wie bisher mit abgekürzten
Kürassierdegen, mit Kavalleriesäbeln M/52 bewaffnet werden sollen.
Die Artillerie-Depots haben diesem gemäß die bezüglichen Etatsbestände zu reguliren beziehungsweise
die in Händen der Stabsordonnanzen befindlichen abgekürzten Kürassierdegen umzutauschen.
Die Abänderung der Waffen-Etats bleibt vorbehalten.
Kriegs-Ministerium.
No. 267/1. Art. 1. v. Kameke.
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Nr. 20.
Ergänzung des §F. 6, 2 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden.
Berlin, den 25. Januar 1880.
ür zu einer Probedienstleistung abkommandirte Unteroffiziere, denen zur Erreichung des im §. 39, 1 des
Geldverpflegungs-Neglements für das Preußische Heer im Frieden normirten Einkommens ein Zuschuß aus
Militärfonds gewährt wird, dürfen Gemeinc eingestellt werden.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 247. 1. 80. M. O. D. 3.
Nr. 21.
Abänderungen zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie 2c.
Berlin, den 22. Jannar 1880.
E- sind „Abänderungen zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie und der der
Truppe hierzu gewährten Honds= im Druck erschienen und werden den betreffenden Kommando-Behörden 2c.
in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren per Kuvert zugehen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V
Krause. Müller.
No. 31. 1. Art. 1.
Nr. 22.
Marschgebührnisse für Unterärzte des Beurlaubtenstandes.
Berlin, den 22. Januar 1880.
A Anlaß eines Spezialfalles sowie unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 20. Febrnar 1879 (A.-V.-Bl.
S. 64/65) wird bemerkt, daß der Erlaß vom 29. September 1879 (A.-V.-Bl. S. 204), betreffend die Marsch-
gebührnisse für Offizier-Aspiranten des Beurlaubtenstandes, auf die Unterärzte des Beurlaubtenstandes sinn-
gemäße Anwendung zu finden hat. Auf die Waffe kommt es hierbei nicht an.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 313. 11. M. O. D 3. v. Harttott. Kühne.