Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. Serlin, den 9. Jannar 1381. Nr. 1. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.6. 50 Pf. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung sestgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.X 90 Pf. 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 1. 
ormations = Kurfus für Regiments - Kommandeure der Infanterie 2c. bei der Militär-Schießschule. 
def sus sa Hrmation der a. de de Jusan für 1881. whießsch 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag enehmize Ich, daß bei der Militär-Schießschule ein Informations- 
Kurfus vom 5. bis einschließlich 15. Oktober k. Is. abgehalten werde. Zu demselben sind von jedem Armee- 
Korps 3, vom 11. Armee-Korps 4 Regiments-Kommandeure der Infanterie, ferner 3 Kommandeure von 
Jäger-Bataillonen heranzuziehen, deren Bestimmung den kommandirenden Generalen beziehungsweise dem 
Inspekteur der Jäger und Schützen Üüberlassen bleibt. Im Uebrigen haben bei der Militär-Schießschule im 
nächsten Jahre wiederum zwei Lieutenants-Lehrkurse stattzufinden, deren Abkürzung um ¼ beziehungsweise 
1 Monat Ich hiermit genehmigen will. Das Kriegs-Ministerium hat demgemäß das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 30. Dezember 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kamekec. 
Berlin, den 3. Januar 1881. 
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium: 
A. Informations-Kurfus für Regiments-Kommandeure der Infanterie 2c. bei der Militär- 
Schießschule. 
1) Har Theilnahme am Informations-Kursus sind auch für dieses Jahr wiederum nur solche Regiments- 
ommandeure 2c. zu bestimmen, welche an derartigen Kursen noch nicht betheiligt waren. 
2) Die zur Theilnahme am diesjährigen Informations-Kursus kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. 
versammeln sich am 5. Oktober d. Is. zu einer noch festzusetzenden Zeit am Schießhause der 
Militär-Schießschule zu Spandau, woselbst sie sich bei dem dort anwesenden Inspekteur der Infanterie- 
Schulen zu melden haben. 
3) Dieselben geben bis zum 1. September d.Is. der Direktion der Militär-Schießschule von ihrer erfolgten 
Kommandirung zum Informations-Kursus Kenntniß, und theilen hierbei mit, ob sie in Berlin oder 
Spandau wohnen wollen. 
4) Für die 10tägige Danuer des Kursus werden den Theilnehmern, mit Ausnahme derjenigen aus der 
Garnison Spandau, gemäß §. 4 der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der 
Personen des Soldatenstandes vom 15. Juli 1873, die chargenmäßigen Tagegelder gewährt.
	        
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