—.
IV. Königreich Württemberg.
1. Das Real-Gymnasium zu Stuttgart,
2. das Real-Gymnasium zu Ulm.
V. Großherzogthum Baden.
1. Das Real. Gymnasium zu Karlsruhe,
2. " - Mannheim.
VI. Großherzogthum Hessen.
1. Die Realschule I. Ordnung zu Darmstadt.
2.
. - - - * Gießen,
3. - - - - Mainz,
4. " - - * Offenbach.
VII. Großherzogthum Mekleuburg-Schwerin.
1. Die Realschule zu Bützow,
f2. .Gühstrow,
3. - - * Ludwigslust,
4. - -Malchin,
5. * Rostock,
G. „D Schwerin.
VIII. Großherzogthum Sachsen.
1. Das Real- Gymnasium zu Eisenach,
2. Die Realschule zu Weimar.
1 ) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unter-
richt im Latein erst mit der Sekunda.
118
—.
IX. Herzogthum Braunschweig.
Die Realschule I. Ordnung (Real. Gymnasium) zu
Braunschweig.
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
1. Die bersct zu Meiningen. "
2. - Saalfeld.
XI. Herzogthum Sachsen--Coburg-Gotha.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha.
XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Realschule zu Gera.
XIII. Freie- und Hansestadt Lübeck.
Die Realschule des Catharineums zu Lübeck.
XIV. Freie Hansestadt Bremen.
1. Die Kardelsschule zu Bremen,
22.,. Realschule * Bremerhaven,
3. " .Vegesack.
XV. Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg.
XVI. Elsaß-Lothringen.
1. Das Real-Gymnasium zu Gebweiler,
- Metz (verbunden mit
dem Lyzeum da-
selbst),
3. Straßburg in
2 r□— 2 2 u
(Els. verbunden mit dem #Wee daselbst).
c. Rcealschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein.
I. Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
1. Die Friedrichs-Werdersche Hemerbeschule zu
erlin,
2.„ Lruisenstädtische Gewerbeschule daselbst.
Provinz Schlesien.
3. Die Gewerbeschule zu Breslau,
4. - Brieg,
5. * " 2 Gleiwitz.
Provinz Sachsen
. Die Gewerbeschule zu Halberstadt,
Grurerickeschule zu Magdeburg.
+
Rheinprovinz.
8. Die Gewerbeschule zu Coblenz,
9. - Cöln,
* Elberfeld,
* Krefeld.
II. Königreich Württemberg.
1. Realanstalt zu Reutlingen,
2. - - Stuttgart,
3. . Ulm.
III. Elsaß-Lothringen.
Die Gewerbeschule zu Mülhausen in Els.
10. * t
11. I
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der ersten Klasse
zur Darlegung der wisenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
1. Das Progymnasium zu Königsberg i. Pr.
2. * " · Lötzen.
Provinz Westpreußen.
3. Das Progymnasium zu Löbau,
4. "Ü ". Neumark i. Westpr.
Provinz Brandenburg.
5. Das Progymnasium zu Friedeberg i. d. Neumark.