Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 96. 
Erstattung der von Gemeindebehörden rc. gezahlten Marschgebührnisse. 
Berlin, den 7. April 1881. 
Die Erstattung von Marschgebührnissen, welche von Gemeindebehörden bezw. Steuerempfängern an einberufene 
Mannschaften den Gestellungsordres und den sonstigen in Betracht kommenden Bestimmungen gemäß richtig 
cezahlt und nachgewiesen worden sind, darf in den Fällen nicht beanstandet werden, in welchen sich bei 
Pänfung der Zahlungs-Nachweisungen durch die Landwehr-Bezirks-Kommandos herausstellt, daß der Ordre 
nicht Folge geleistet worden ist, und eine Einstellung nicht stattgefunden hat. Das betreffende Landwehr- 
Bezirks-Kommando vermerkt vielmehr den Sachverhalt unter der Zahlungs-Nachweisung, und die Korps- 
Intendantur veranlaßt das Weitere zur Wiedererlangung und Wiedervereinnahmung des zur Ungebühr erhobenen 
Betrages event. durch Inanspruchnahme der Vermittelung der Ortsbehörde 2c. Das Resultat ist bei der 
Erstattungsanweisung entsprechend zu erläutern. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
  
No. 582/3. 81. M. O. D. 3. 
Nr. 97. 
Eröffnung neuer Eisenbahn. 
Berlin, den 9. April 1881. 
Die Theilstrecke Harburg—Stade der Unterelbeschen Eisenbahn ist am 1. April d. Is. eröffnet worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 264/1. J. 0. D. 3. 
Nr. 98. 
Uebungs-Munition für die mit Revolvern bewaffnueten Truppen 2c. 
Berlin, den 11. April 1881. 
Die mit RNevolvern bewaffneten Truppen 2c. erhalten die Uebungs-Munition nach folgenden Sätzen. 
Etat VII, Seite 26 des Uebungs-Munitions-Etats. 
1) Zu den Vorübungen: 
jeder Trompeter üund Gemeine.. 56 Rer. Pl. Patr. 
2) Zu den Schießflbungen: 
jeder Offizier. ]5 
jeder Unteroffizier, Trompeter und Gemeine 
3) Zum Manöver und zu den Felddienstübungen: 
jeder Unteroffizier ......... 
jederhemeine....... 
Etat VIII, Seite 27 ebendaselbst. 
1) Zu den Vorübungen: 
jeder Trompeter 6 Nev. Pl. Patr. 
2) Zu den Schießübungen: 
B. Jeder Unteroffizier und Trompeter 148 scharfe Rer. Patr. 
3) Zum Manöver und zu den Felddienstilbungen: 
jeder Unterofsitier. 6 Nev. Pl. Patr. 
Etat B., Seite 29 ebendaselbst. 
1) Zu den Vorübungen: 
jeder Unterofsizier, Trompeter und Gemeine der reitenden Artillerie und jeder berittene, mit dem 
Revolver ausgerüstete Feldartillerist, Mann.. . ... 6 Nev. Pl. Patr. 
18 scharfe Rev. Patr. 
18 - 
6 Nev. Pl. Patr. 
18 - 
 
	        
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