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Nr. 127.
Bestimmungen für das Kommando zum Lehr-Infanterie-Bataillon.
Berlin, den 22. Mai 1881.
In Abänderung bezw. Ergänzung der für die Kommandirungen r2c. zum Lehr-Infantcrie-Bataillon maß-
gebenden Bestimmungen wird Felgendes bekannt gemacht:
1) Die Festsetzung im Abschnitt VII Absatz 3 der Beilage 4 des Armee-Verordnungs-Blatts pro 1877,
der zufolge bei Auflösung des genannten Bataillons diejenigen Mannschaften, welche den Garnison-
Ort ihres General-Kommandos passiren müssen, dem Letzteren behufs Weiterinstradirung zu über-
weisen sind, wird aufgehoben.
2) Der Erlaß vom 29. Hannar v. J. (A.-V.-Bl. S. 34—35) wird dahin erweitert, daß künftig auch
die infolge Beförderung rc. beim Lehr-Infanterie-Bataillon zu ihrem Truppentheil zurückkehrenden
Mannschaften, sowie die Ablösungen der letzteren die Eisenbahn auf Rcquisitionsschein zu benutzen
haben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 96/4. M. O. D. 3.
Nr. 128.
Kommandirung von Feuerwerks-Offizieren auf die Schießplätze während der Uebungen der Ersatz-
Reservisten der Fuß-Urtillerie.
Berlin, den 24. Mai 1881.
In Ergänzung des Erlasses vom 9. Dezember 1880, pass. 4 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 240) wird
bestimmt, daß während der letzten 14 Tage der diesjährigen Uebungen der Ersatz-Reservisten der Fuß-
Artillerie auch die Feuerwerks-Offiziere der betreffenden Fuß-Artillerie-Regimenter auf die Artillerie-Schieß-
lätze — event. unter Gewährung der Kommando-Zulage nach Maßgabe des 8. 47, 1 des Geldverpflegungs-
eglements für das Preußische Heer im Frieden und der Verfügung des Militär-Oekonomie-Departements
vom 25. Juni 1878 (Nachtrag I des genannten Reglements S. 17) — zu kommandiren sind.
Kriegs-Ministerium.
No. 181. 5. 81. A. 1. v. Kameke.
Nr. 129.
Uebungen der Reserve-Zahlmeister-Aspiranten des Benrlanbtenstandes.
Berlin, den 31. Mai 1881.
Die zu den vorgeschriebenen Uebungen einberufenen Reserve-Zahlmeister-Aspiranten des Beurlaubtenstandes
kommen — für das laufende Jahr, soweit es noch möglich ist — auf die Uebungsquote des Armec-Korps in
Anrechnung, bei welchem die Uebung stattfindet.
Die bei Truppentheilen des Garde-Korps ausgebildeten ueseroe-Zahimeister-Aspiranken werden in
dem Korpsbezirke r den Uebungen herangezogen, in welchem sie wohnen, sind aber auf die für das Garde-
Korps festgesetzte Uebungsquote in Anrechnung zu bringen.
Kriegs-Ministerium.
No. 288. 5. 81. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 130.
Bescheinigung der Quitiungen über die von den Inhabern des Eisernen Kreuzes von 1870/71 zu
empfangende Ehrenzulage.
Berlin, den 21. Mai 1881.
Die Festsetzung unter 2 der Ausführungsbestimmungen vom 3. Juli 1878 zu dem Gesetz, betreffend die
Het aang= eiderenlae an die Inhader des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom 2. Juni 1878 —
u.= V.-Bl. S. 151/152 —