Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Nr. 127. 
Bestimmungen für das Kommando zum Lehr-Infanterie-Bataillon. 
Berlin, den 22. Mai 1881. 
In Abänderung bezw. Ergänzung der für die Kommandirungen r2c. zum Lehr-Infantcrie-Bataillon maß- 
gebenden Bestimmungen wird Felgendes bekannt gemacht: 
1) Die Festsetzung im Abschnitt VII Absatz 3 der Beilage 4 des Armee-Verordnungs-Blatts pro 1877, 
der zufolge bei Auflösung des genannten Bataillons diejenigen Mannschaften, welche den Garnison- 
Ort ihres General-Kommandos passiren müssen, dem Letzteren behufs Weiterinstradirung zu über- 
weisen sind, wird aufgehoben. 
2) Der Erlaß vom 29. Hannar v. J. (A.-V.-Bl. S. 34—35) wird dahin erweitert, daß künftig auch 
die infolge Beförderung rc. beim Lehr-Infanterie-Bataillon zu ihrem Truppentheil zurückkehrenden 
Mannschaften, sowie die Ablösungen der letzteren die Eisenbahn auf Rcquisitionsschein zu benutzen 
  
haben. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 96/4. M. O. D. 3. 
Nr. 128. 
Kommandirung von Feuerwerks-Offizieren auf die Schießplätze während der Uebungen der Ersatz- 
Reservisten der Fuß-Urtillerie. 
Berlin, den 24. Mai 1881. 
In Ergänzung des Erlasses vom 9. Dezember 1880, pass. 4 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 240) wird 
bestimmt, daß während der letzten 14 Tage der diesjährigen Uebungen der Ersatz-Reservisten der Fuß- 
Artillerie auch die Feuerwerks-Offiziere der betreffenden Fuß-Artillerie-Regimenter auf die Artillerie-Schieß- 
lätze — event. unter Gewährung der Kommando-Zulage nach Maßgabe des 8. 47, 1 des Geldverpflegungs- 
eglements für das Preußische Heer im Frieden und der Verfügung des Militär-Oekonomie-Departements 
vom 25. Juni 1878 (Nachtrag I des genannten Reglements S. 17) — zu kommandiren sind. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 181. 5. 81. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 129. 
Uebungen der Reserve-Zahlmeister-Aspiranten des Benrlanbtenstandes. 
Berlin, den 31. Mai 1881. 
Die zu den vorgeschriebenen Uebungen einberufenen Reserve-Zahlmeister-Aspiranten des Beurlaubtenstandes 
kommen — für das laufende Jahr, soweit es noch möglich ist — auf die Uebungsquote des Armec-Korps in 
Anrechnung, bei welchem die Uebung stattfindet. 
Die bei Truppentheilen des Garde-Korps ausgebildeten ueseroe-Zahimeister-Aspiranken werden in 
dem Korpsbezirke r den Uebungen herangezogen, in welchem sie wohnen, sind aber auf die für das Garde- 
Korps festgesetzte Uebungsquote in Anrechnung zu bringen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 288. 5. 81. M. O. D. 3. v. Kameke. 
Nr. 130. 
Bescheinigung der Quitiungen über die von den Inhabern des Eisernen Kreuzes von 1870/71 zu 
empfangende Ehrenzulage. 
Berlin, den 21. Mai 1881. 
Die Festsetzung unter 2 der Ausführungsbestimmungen vom 3. Juli 1878 zu dem Gesetz, betreffend die 
Het aang= eiderenlae an die Inhader des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom 2. Juni 1878 — 
u.= V.-Bl. S. 151/152 — 
  
 
	        
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