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Nach Beendigung des Kommandos hat der Direktor der Militär-Schießschule Urtheitle über die
kommandirten Offiziere abzugeben und auf dem Instanzenwege an die betreffenden Regiments= 2c.
Kommandeure gelangen zu lassen.
2) Von jedem kommandirten Unteroffizier und Gemeinen, und zwar für jeden Kommandirten auf einem
besonderen Bogen, ist nach Maßgabe der anliegenden Schemas an die Direktion einzusenden:
a. das Nationale, aus welchem der monatliche Löhnungssatz, die Höhe der etwa vom Truppentheil
ewährten Zulage, sowie die Führung des Betreffenden und die etwa erlittenen Strafen ersichtlich
— ein müssen;
„ b. ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke; .
Mosk- o.eineNachweisung,ausweicherdieGebühtniedes Kommandirten in Bezug auf die Klein-
#62. Montirungsstücke (Vergütung der Unteroffiziere für das dritte Paar Stiefel), Sohlenauflegegeld 2c.
für die Dauer des Kommandos sich ergeben.
9 Mit dieser Nachweisung zugleich ist der bezügliche Geldbetrag der Direktion der Militär-
Schießschule mittelst Postorweifng zu Übersenden.
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Das eine Exemplar bleibt bei der Militär-Schieß-
schule, 1, andere wird von derselben mit Quittung versehen dem betreffenden Truppentheil
zurückgesandt.
d. die in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und Berichterstattung — Beilage
zu Nr. 6 des A.-V.-Bl. für 1873, Anmerkung auf S. 3, Schema 9 — beschriebene Whllkar.
3) Die sämmtlichen vorstehend aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Direktion
der ehalitär-Schießschule spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau
eingehen.
4) Bei Ueberweisung der zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere ist der Direktion gleichzeitig mit-
zutheilen, ob dieselben gegen Bug des tarifmäßigen Servises sich selbst einzumiethen beabsichtigen.
Für Offiziere, über die eine solche Mittheilung nicht erfolgt, werden seitens der Militär-Schießschule
Naturalqnartiere sicher gestellt.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
1) Jedem Kommandirten, einschließlich Offizierburschtn, sind vom Truppentheile an Bekleidungs= und
Ausrüstungsstücken mitzugeben:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier außerdem eine Schirmmütze),
3 Waffenröcke (1 Parade-, 1 Sonntags- und 1 Dienstrock),
2 Derillichjacken) (dem Unteroffizier 1 Drillichrock) #7),
3 Halsbinden,
3 Paar Tuchhosen,
2 Paar weißleinene Hosen,
2 Paar Drillichhosen,
2 Paar Unterhosen,
1 Mantel,
1 Paar Tuchhandschuhe (dem Unteroffizier 2 Paar Lederhandschuhe),
3 Paar Stiefel bezw. Schuhe (darunter 1 Paar neue),
2 Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähelohn, 7 )
3 Hemden (darunter 1 neues), Z„
1 Helm bezw. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch, da dieser bei der Militär-Schießschule nicht
angelegt wird), ·
1 Toinisier mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl hinten,
als auch oben angeschnallt werden kann),
*) An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter eine
Bluse mitzugeben.
u * Den Truppentheilen wird empfohlen, den kommandirten Unteroffizieren statt eines Drillichrockes deren zwei
mitzugeben.
*.) Sohlen nebst Aufnähelohn sind nur den zur Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung Kommandirten mitzugeben
und für die zum Lehrkursus Kommandirten nur auf direkte Requisttion der Militär-Schießschule zu übersenden.