Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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6) Kunde der gewöhnlich zur Verwendung gelangenden Materialien und deren Verarbeitung, ferner der 
Lokomotivheizmaterialien und deren Haupteigenschaften, sowie der Konstruktion und Unterhaltung der 
Betriebsmittel; 
7) Kenntniß der Vorschriften über Behandlung und Aufbewahrung der Geräthe und den Empfang der 
Materialien, sowie der Werkstätten= Buch= und Rechnungsführung, soweit dieselben seinen Dienst- 
kreis betreffen; 
8) der Arbeiterordnung, sowie der erlassenen feuerpolizeilichen Vorschriften; 
9) Kenntniß des Bahnpolizei-Reglements und der obligatorischen Vorschriften für den Verein Deutscher 
Eisenbahn-Verwaltungen, soweit dieselben auf die Konstruktion und Unterhaltung der Eisenbahnfahr- 
zeuge Bezug haben. 
« « II. Spezielle Anforderungen. 
1) Bei Werkmeistern für Lokomotiv-Reparaturwerkstätten: 
a. Kenntniß der gewöhnlich vorkommenden Reparaturen und deren Behandlung; 
b. Kenntniß des Montirens von Lokomotiven und 
e. der Bestimmungen über Kesselprüfungen; 
2) bei Werkmeistern für Wagen-Reparaturwerkstätten, Drehereien und Schmieden: 
a. Kenntniß der Wagengattungen, ihrer Einrichtung und Konstruktion; 
b. zenaue Kenntniß derjenigen Arbeiten und ihrer handwerksmäßigen korrekten Ausführung, welche 
ei den Reparaturen von Wagen in Betracht kommen, namentlich der Schlosser-, Schmiede-, Stell- 
macher., Tischler-, Sattler-, Tapezier-, Gürtler, und Lackirerarbeiten; 
c. alle vom Wagenmeister (Abschnitt XVII) erforderten Dienstkenntnisse. 
XIX. Für die Stelle eines Magazin--Aufsehers: 
1) Fähigkeit, schriftliche Agzei en über einen die Magazinaussicht betreffenden Gegenstand richtig zu er- 
statten, auch schriftliche Anfragen in verständlicher Weise schriftlich z beantworten; 
2) Rechnen in den vier Spezies, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, auch Kenntniß des metri- 
schen Maß= und Gewichtssystems; 
3) Verständniß der Flächenberechnnng ebener Figuren, sowie der Inhaltsberechnung der von ebenen 
lächen begrenzten Körper; 
4) Kenntniß der in den Materialienmagazinen zur Verwendung kommenden Materialien, bezw. der in 
den Werkstätten zur Verwendung gelangenden Werkzeuge; 
5) Lemims der Instruktion Über die Verwaltung der Werkstätten- bezw. Betriebs= und Bahnmaterialien 
6) Kenntniß der über die Versendung von Dienstgütern gegebenen Bestimmungen. 
XX. Für die Stelle eines Materialienverwalters II. Klasse: 
1) Befähigung, ein aus dem Geschäftsbereich der Materialien-Verwaltung entnommenes Thema in 
korrekter Form zu bearbeiten, Kenntniß der Geographie Deutschlands und der angrenzenden Länder; 
2) Rechnen in den vier Spezies, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Regeldetri, Kenntniß des 
metrischen Maß= und Gewichtssystems; 
3) Flichenberechnung ebener geradliniger Figuren, des Kreises, der Kreis-Ab= und Ausschnitte, der 
Oberfläche des Cylinders, des Kegels und der Kugel; 
4) Inhaltsberechnung ebenflächiger Körper, des Cylinders, des Kegels und der Kugel; 
5) Kenntniß der in den Werkstätten zur Verwendung gelangenden Materialien, der Werkzeuge und 
Vorrathsstücke, der gebräuchlichen Verwendung derselben, sowie deren zweckmäßigsten Aufbewahrung 
bezw. Kenntniß sämmtlicher in den Betriebs= oder Bahnmaterialien -Depots zur Aufbewahrung 
kommenden Materialien und Inventarienstücke; 
6) Kenntniß der Instruktionen über die Verwaltung und Verrechnung der Werkstätten= bezw. Betriebs- 
(auch Kleidungs-) und Bahnmaterialien; . 
7) Kenntniß des Werkstätten-Rechnungswesens, soweit dasselbe auf die Verrechnung der Materialien 
Bezug hat, auch des Rechnungswesens in der Staatseisenbahn-Verwaltung im Allgemeinen; 
8) Kenntniß der über die Versendung von Dienstgütern gegebenen Bestimmungen; 
9) Kenntniß der wichtigsten Vorschrißen über die Benutzung eigener und fremder Wagen. 
XXI. Für die Stelle eines Materialienverwalters I. Klasse: 
Die unter XX. für die Stelle eines Materialienverwalters II. Klasse vorgesehenen Kenntnisse und 
Fertigkeiten, vorausgesetzt, daß solche durch eine „gut“ bestandene Prüfung nachgewiesen sind. Materialien- 
  
  
 
	        
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