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Kommando-Behörde, Zusäte 1
... zu den Personal-Notizen.
welche Zusätze ginträgt (Strafen, Uebungen und Einberufungen Führung 2c.)
Die Einziehung erfolgt alsdann nach Altersklassen.
Die Mannschaßten der zur Einziehung gelangenden Altersklasen unterliegen den
für Militärpflichtige geltenden Vorschriften. Nach Auflösung der Ersatz-Truppentheile
hört die Pflicht zum Diensteintritt für alle Ersatz-Reservisten II. Klasse, welche nicht
zum aktiven Dienst einberufen, auf.
Ersatz-Reservisten, welche durch Konsulatsatteste nachweisen, daß sie in einem
außereuropäischen Lande, jedoch mit Ausschluß der Küstenländer des Mittelländischen und
Schwarzen Meeres, eine feste Stellung als Kaufleute, Gewerbetreibende u. s. w. er-
worben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der
Gestellung bei ausbrechendem Kriege befreit werden. Bezügliche Gesuche sind von den
Ersatz-Reservisten I. Klasse durch den Bezirks-Feldwebel an das Landwehr-Bezirks-
Kommando, von den Ersatz-Reservisten II. Klasse an den Civil-Vorsitzenden derjenigen
Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller sich beim Eintritt in das
militärpflichtige Alter zur Stammrolle angemeldet haben.
(Stempel des Landwehr-Bezirks-Kommandos.)
(Unterschrift.)
Die vorstehende Festsetzung ist als Anmerkung zu §. 18. A. 6. in die Landwehr-Ordnung aufzunehmen,
auch wird die Reichs-Druckerei veranlaßt werden, Druckexemplare zum event. Einkleben in die Ersatz-Reserve-
Pässe vorräthig zu halten.
Kriegs-Ministerium.
No. 2. 9. A. 1. v. Kameke.
Nr. 214.
Bekleidungs. Entschädigung für die Arbeitssoldaten, welche zu den Uebungen im Etatsjahre 1881/82
herangezogen waren.
Berlin, den 9. September 1881.
Unter Bezugnahme auf den Schluß des Erlasses vom 8. März d. Is. — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 51 —
wird bekannt gemacht, daß die Liquidirung der Bekleidungs-Entschädigung für die Arbeitssoldaten, welche zu
den Iebungen im Etatsjahre 1881/82 Kerangeagen waren, nach Maßgabe des §. 72 der Dienstvorschrift
für die Arbeiter-Abtheilungen vom 31. August d. Is. stattzufinden hat.
Kriegs-Ministeriem. Allgemeines Kriegs-Departement.
J. V. J. V.
No. 267/9. A. 2. Müller. Frhr. v. Beverförde.
Nr. 215.
Nachtrag Nr. 1 zum 2. Theile der Kriegsfenerwerkerei.
chtrag * Berlin, den 11. September 1881.
Der Nachtrag Nr. 1 zum 2. Theile der Kriegsfeuerwerkerei Ki Druck erschienen und wird den betreffenden
Kommando-Behörden 2c., in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren, unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Hicgs-Departement.
J. V V
No. 610/8. Art. 1. Müller. Fis cher.
Hierzu eine Beilage, enthaltend die vom 1. Oktober 1881 ab gültige Preisliste von den in der Reichs-
druckerei vorräthigen Druckformularen.