Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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don Truppentheilen dienenden Flaggen zu vermeiden, über Eck an einer circa 2½ m langen Stange zu 
efestigen. 
süs Für jede Batterie ist ein Rahmen mitzuführen, dessen Beschaffung aus dem Geschützreparaturgelder- 
Fonds der betreffenden Truppentheile erfolgt. « 
Alles Weitere wird der General-Inspektion der Artillerie anheimgestellt. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 51. 1. A. 1. v. Kameke. 
Nr. 4. 
Größere Truppenübungen im Jahre 1881. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen-Uebungen: 
1) Für das Garde-Korps hat das General-Kommando desselben Versälsge einzureichen, dabei aber durch 
entsprechende Auswahl des Terrains auf möglichst geringe Flurbeschädigungskosten Bedacht zu nehmen. 
Das 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin nimmt an den Uebungen des 8. Armee-Korps Theil. 
2) Das 9. und 10. Armee-Korps sollen — jedes für sich — große Herbst-Uebungen: 
Parade, Korpsmanöver und dreitägige Feldmanöver # 
vor Mir abhalten und zwar das 9. Armee-Korps in Holstein; in Betreff der Zeit und des Ortes 
will Ich näheren Vorschlägen entgegensehen. 
Diese Armee-Korps haben aus dem Beurlaubtenstande soviel Mannschaften einzuberufen, daß die 
betreffenden Truppentheile mit der in den Friedens-Etats vorgesehenen Mannschaftsstärke zu den 
Uebungen abrücken können. 
3) Die übrigen Armee-Korps haben — soweit nicht aus Nummer 6 dieser Ordre Abänderungen sich 
ergeben — die im Abschnitt I des Anhanges III der Verordnungen vom 17. Juni 1870 erwähnten 
Uebungen, jedoch mit der Maßgabe abzuhalten, daß die Brigade-Uebungen der Infanterie unter ent- 
sprechender Verkürzung der Regiments-Uebungen um zwei Tage behufs Erernrens der Drigaden gegen 
einen markirten Feind in dem für die Periode a der Divisions. Uebungen ausgewählten Terrain zu 
glareg sind, falls nicht die von den Brigaden benutzten Exerzirplätze zur ausreichenden Uebung 
  
des gefechtsmäßigen Ererhrens im Terrain Gelegenheit geben. Auch können die erwähnten beiden 
Tage nach Ermessen der General-Kommandos zur Verlängerung der für die Periode a der Divisions- 
Uebungen vorgeschriebenen Feld- und Vorpostendienst-Uebungen in gemischten Detachements. benutzt 
werden, ohne daß dadurch aber die zuständigen Biwaks-Kompetenzen erhöht werden. 
Diese Bestimmung ist auch für das Garde-Korps, 9. und 10. Armee-Korps maßgebend. 
4) Von der Zutheilung von Artillerie an die Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen ist 
allgemein abzusehen. 
5) Die kommandirenden Generale haben für diejenigen Tage der Periode c der Divisions-Uebungen, 
während welcher sie die betreffenden Divisionen inspiziren, die Idee für das Manöver auszugeben 
und dem markirten Feind die erforderliche Anweisung zukommen zu lassen. 
6) Behufs Uebungen im Brigade- und Divisions-Verbande sind in der Gegend von Konitz auf 16 Tage 
  
zusammenzuziehen: 
das Pommersche Dragoner-Regiment Nr. 11) 
Neumärkische - · Nr. 3 zu 4 Eskadrons, 
" 1. Hrandend. " - 3 2 
»2. Brandenb. - r. 12 
Pesensche Ulanen-Regiment Nr. 10 zu 5 Eskadrons, 
2. Leib-Husaren-Regiment Nr. 2 zu 4 Eskadrons, 
sowie eine Batterie der reitenden Abtheilung 1. Pommerschen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 2. 
cateczd der sechs letzten Tage findet ein Manöver gegen eine zweite Kavallerie-Division statt, 
welche aus 
dem Oftbreuhi en Kürassier-Regiment Nr. 3, 
: 1. Leib-Husaren-Regiment Nr. 1, 
DOstpreußischen Ulanen-Regiment Nr. 8, 
!. Pommerschen Husaren-Regiment (Blücher= zu 4 Eskadrons, 
sche Husaren) Nr. 5, 
Westpreußischen Kürassier-Regiment Nr., 
- Ulanen- Nur. 1, 
S 
 
	        
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