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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Berlin, den 1. Oktober 1881. Nr. 26.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.C 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1. 20.—
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 216.
Disziplinarstrafgewalt der Offiziere bei den Festungsgefängnissen.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hiermit, daß diejenigen Offiziere bei den Festungsgefängnissen,
welchen nach Anordnung des Kriegs-Ministeriums Abtheilungen dieser Anstalten unterstellt werden, hinsichtlich
dieser Abtheilungen die Disziplinarstrafgewalt eines Kompagnie-Chefs auszuüben haben.
Berlin, den 31. August 1881.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 25. September 1881.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee gebracht,
daß zur Zeit nur bei den Festungsgefängnissen in Cöln und Spandau Abtheilungen im Sinne der Allerhöchsten
Ordre gebildet werden.
Kriegs-Ministerium.
No. 44. 9. A. 2. v. Kameke.
Nr. 217.
Statistischer Sanitätsbericht über die Königlich Preußische Armee und das XIII. (Königlich Württem-
si lcer an Armee-Korps für den Zeitraum vom April 1878 bis zum 31. März
Berlin, den 23. September 1881.
Der Sanitätsbericht pro 1878/79 ist im Druck fertig gestellt und werden den Kommandobehörden u. s. w.
die für sie bestimmten Exemplare nebst einem Vertheilungsplane per Couvert zugehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 527/9. M. M. A. v. Kameke.
Nr. 218.
Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro 4. Quartal 1881.
Berlin, den 29. September 1881.
Die pro 4. Quartal 1881 bewilligten extraordinären Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur
Beschaffung einer Frühstücks-Portion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen:
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