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Armee--Verordnungs · Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1881. Nr. 31.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 271.
Abänderung einiger Bestimmungen der Schieß-Instruktion für die Infanterie bezw. derjenigen für die
6 8 E 6 Wis heblann Milredd
Berlin, den 21. Dezember 1881.
Die Bestimmungen der Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877 bezw. die Abänderungen
derselben für die Fuß-Artillerie und Pioniere werden in Betreff der letzten Uebung des Schulschießens —
Feuer auf Kommando — wie folgt geändert:
1) Dr- vorletzte Absatz des F. 10 auf Seite 24 der Schieß-Instruktion für die Infanterie erhält folgende
assung:
„ für das gefechtemäßige Schießen erforderlichen Patronen, sowie 5 Patronen pro Kopf für
die Uebung 14 der 3. bezw. 12 der 2. und 1. Klasse sind von der jährlichen Uebungs-Munition von
vornherein zurückzulegen.“
2) Die am Schlusse jeder der 3 Uebungs-Tabellen, Seite 32, 33 und 34 befindliche Anmerkung erhält
die Bezeichnung: „1“.
Als fernere Anmerkung wird inzugefütt:
Auf Seite 32 a. a. O. „2) Die fer die Uebung 14 zurückgelegten 5 Patronen (vergl. §. 10 vorletzter Ab-
satz) muß jeder Mann vor Beginn des Abtheilungs-Schießens verschossen haben.
Es kann daher mit dieser Uebung vorgegriffen werden, ohne Rücksicht darauf, ob die sämmt-
lichen Schul-Schießübungen erfüllt sind oder nicht. Dem Kompagnie-Chef ist es — was den
Zeitpunkt anbelangt — überlassen, denjenigen Schützen, welche mit 5 Patronen die Bedingung
nicht erfüllt haben, entweder sosort ein weiteres Patronenquantum zu bewilligen, oder dieselben
später die Uebung absolviren zu lassen.“
Auf Seite 33 und 34 a. a. O. „2) Für die Uebung 12 sind die in Anmerkung 2 auf Seite 32 für die
Uebung 14 der 3. Klasse gegebenen Bestimmungen maßgebend.
Gleichzeitig wird bestimmt, daß auf der Figurscheibe (Tafel 1 zur Schieß-Instruktion sowie
zu den Abänderungen derselben für die Fuß--Artillerie und Pioniere) der freie Raum zwischen
den Beinen des dargestellten Mannes künftig en Fortfall kommt.
Eine neue Zeichnung dieser Scheibe wird den General--Kommandos 2c. in der zur Berichtigung
der Schieß-Instrukuon (Tafel 1) erforderlichen Anzahl — zugleich mit einem Abdruck dieser
Bestimmungen — demnächst zugehen.
Fulür das Schulschießen dürfen bei den Truppen vorhandene Bestände an Figurscheiben
bisheriger Art bis zum Schlusse des laufenden Schießjahres — für das Gefechtsschießen auch
darüber hinaus — aufgebraucht werden.