Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee--Verordnungs · Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1881. Nr. 31. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.& 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben 4 zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.#90. 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 271. 
Abänderung einiger Bestimmungen der Schieß-Instruktion für die Infanterie bezw. derjenigen für die 
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Berlin, den 21. Dezember 1881. 
Die Bestimmungen der Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877 bezw. die Abänderungen 
derselben für die Fuß-Artillerie und Pioniere werden in Betreff der letzten Uebung des Schulschießens — 
Feuer auf Kommando — wie folgt geändert: 
1) Dr- vorletzte Absatz des F. 10 auf Seite 24 der Schieß-Instruktion für die Infanterie erhält folgende 
assung: 
„ für das gefechtemäßige Schießen erforderlichen Patronen, sowie 5 Patronen pro Kopf für 
die Uebung 14 der 3. bezw. 12 der 2. und 1. Klasse sind von der jährlichen Uebungs-Munition von 
vornherein zurückzulegen.“ 
2) Die am Schlusse jeder der 3 Uebungs-Tabellen, Seite 32, 33 und 34 befindliche Anmerkung erhält 
die Bezeichnung: „1“. 
Als fernere Anmerkung wird inzugefütt: 
Auf Seite 32 a. a. O. „2) Die fer die Uebung 14 zurückgelegten 5 Patronen (vergl. §. 10 vorletzter Ab- 
satz) muß jeder Mann vor Beginn des Abtheilungs-Schießens verschossen haben. 
Es kann daher mit dieser Uebung vorgegriffen werden, ohne Rücksicht darauf, ob die sämmt- 
lichen Schul-Schießübungen erfüllt sind oder nicht. Dem Kompagnie-Chef ist es — was den 
Zeitpunkt anbelangt — überlassen, denjenigen Schützen, welche mit 5 Patronen die Bedingung 
nicht erfüllt haben, entweder sosort ein weiteres Patronenquantum zu bewilligen, oder dieselben 
später die Uebung absolviren zu lassen.“ 
Auf Seite 33 und 34 a. a. O. „2) Für die Uebung 12 sind die in Anmerkung 2 auf Seite 32 für die 
Uebung 14 der 3. Klasse gegebenen Bestimmungen maßgebend. 
Gleichzeitig wird bestimmt, daß auf der Figurscheibe (Tafel 1 zur Schieß-Instruktion sowie 
zu den Abänderungen derselben für die Fuß--Artillerie und Pioniere) der freie Raum zwischen 
den Beinen des dargestellten Mannes künftig en Fortfall kommt. 
Eine neue Zeichnung dieser Scheibe wird den General--Kommandos 2c. in der zur Berichtigung 
der Schieß-Instrukuon (Tafel 1) erforderlichen Anzahl — zugleich mit einem Abdruck dieser 
Bestimmungen — demnächst zugehen. 
Fulür das Schulschießen dürfen bei den Truppen vorhandene Bestände an Figurscheiben 
bisheriger Art bis zum Schlusse des laufenden Schießjahres — für das Gefechtsschießen auch 
darüber hinaus — aufgebraucht werden.
	        
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