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Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
15. Jahrgang. erlin, den 15. März 1881. Nr. 6.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 M. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 (J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 50 J.,
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 58.
Anlegung von Tranuer um Seine Majestät den Hochseligen Kaiser Alexander von Rußland.
Un das Andenken des zu Meinem tiefsten Schmerze gestern aus diesem Leben geschiedenen
Kaisers Alexander von Rußland Majestät zu ehren, bestimme Ich, daß die Armee vier Wochen
— das Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1, das Brandenburgische Kürassier-
Regiment (Kaiser Nicolaus I. von ußlan Nr. 6 und das Ulanen-Regiment Kaiser Alexander
von Rußland (1. Brandenburgische) Nr. 3 fünf Wochen — Trauer anlegt. Diese Trauer fängt
in jeder Garnison nach dem darüber erlassenen Parolebefehl an, und es findet am ersten Trauer-
tage den ganzen Tag über keine Art von Militärmusik statt; die Wachen Rehen also 6 auf,
Die Armee wird hierdurch bethätigen, daß sie Meinen tiefen Schmerz um Meinen treusten un
bewährtesten Freund und vielgeliebten Neffen theilt und daß sie dem verewigten Kaiser über das
Grab hinaus ihren Dank für Sein der Armee immer bethätigtes besonders freundliches Wohl-
wollen und für das warme Herz, welches Er der Preußischen Armee jederzeit gezeigt hat, dar-
bringt. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Erforderliche sofort bekannt zu machen.
Berlin, den 14. März 1881. .
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 14. März 1881.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß
der Armee gedracht, d nach mündlicher Allerhöchster Bestimmung über die Art der Trauer die
Offiziere einen Trauerflor um den linken Unterarm anlegen und die Fahnen resp. Standarten
umflort werden sollen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.