Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

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Armee-Verordnunge-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
15. Jahrgang. erlin, den 15. März 1881. Nr. 6. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 M. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 (J. berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 50 J., 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
Nr. 58. 
Anlegung von Tranuer um Seine Majestät den Hochseligen Kaiser Alexander von Rußland. 
Un das Andenken des zu Meinem tiefsten Schmerze gestern aus diesem Leben geschiedenen 
Kaisers Alexander von Rußland Majestät zu ehren, bestimme Ich, daß die Armee vier Wochen 
— das Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1, das Brandenburgische Kürassier- 
Regiment (Kaiser Nicolaus I. von ußlan Nr. 6 und das Ulanen-Regiment Kaiser Alexander 
von Rußland (1. Brandenburgische) Nr. 3 fünf Wochen — Trauer anlegt. Diese Trauer fängt 
in jeder Garnison nach dem darüber erlassenen Parolebefehl an, und es findet am ersten Trauer- 
tage den ganzen Tag über keine Art von Militärmusik statt; die Wachen Rehen also 6 auf, 
Die Armee wird hierdurch bethätigen, daß sie Meinen tiefen Schmerz um Meinen treusten un 
bewährtesten Freund und vielgeliebten Neffen theilt und daß sie dem verewigten Kaiser über das 
Grab hinaus ihren Dank für Sein der Armee immer bethätigtes besonders freundliches Wohl- 
wollen und für das warme Herz, welches Er der Preußischen Armee jederzeit gezeigt hat, dar- 
bringt. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Erforderliche sofort bekannt zu machen. 
Berlin, den 14. März 1881. . 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 14. März 1881. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur Kenntniß 
der Armee gedracht, d nach mündlicher Allerhöchster Bestimmung über die Art der Trauer die 
Offiziere einen Trauerflor um den linken Unterarm anlegen und die Fahnen resp. Standarten 
umflort werden sollen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
 
	        
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