Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Fünfzehnter Jahrgang (15)

Nr. 76. 
Büchsenmacherkasten der Truppen. 
Berlin, den 18. März 1881. 
Di. nach den Beilagen C bis Ja. zur Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen, zum 
Inhalt der Büchsenmacherkasten gehörigen nach ruannten Materialien, nämlich: 
almia 
Oel (Klauenfett) und 
Kali (blausaures) 
sind, während des Friedens, nicht in den dazu bestimmten Blechgefäßen, sondern in gut schließenden 
Glasflaschen außerhalb der Büchsenmacherkasten aufzubewahren. 
Der Inhalt der qu. Kasten wird ferner dahin geändert, daß statt des flüssigen Leims 100 g Stücken- 
Leim dornihht zu halten bezw. ins Feld mitzunehmen und zur Aufbewahrung passende viereckige Blechbüchsen 
zu beschaffen sind. 
Die Kosten für letztere, für die Glasflaschen und für die Beschaffung des Stückenleims haben die 
ien aus ihren Waffenreparaturfonds, die Artillerie-Depots aus Kapitel 37 Titel 18 a. des Etats zu 
eiten. 
Um dem Verderben des Löthwassers vorzubeugen, ist darauf zu achten, daß die Glasstöpsel der 
Flaschen, in welchen sich dasselbe befindet, luftdicht chließen. 
Die Vorreiber zum Festhalten der Schmirgelfeilen dürfen nicht so fest aufliegen, daß ein Durchbiegen 
der Feilen und dadurch ein Abbröckeln der Schmirgelmasse hervorgerufen wird. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
  
v. Verdy. Miller. 
No. 677/2. Art. 1. 
Nr. 77. 
Bekleidungs-Entschädigung der Unterärzte, Kste uad nterroßänzt= während der Lazareth-Verpflegung 
etreffend. 
Berlin, den 19. Mäcz 1881. 
Den Unterärzten, Roßärzten und Unterroßärzten gebührt die Bekleidungs-Entschädigung, welche nach der 
Anmerkung!# zu den §§. 14 und 15 des Geldverpflegungs-Reglements für das Pernßischs Heer im Frieden 
in deren Löhnung enthalten und in dem Erlasse vom 1. Jannar 1876, A.-V.-Bl. S. 3 bezw. im §. 7 ad 11 
der Bestimmungen über das Militär-Veterinärwesen auf 108 .Kk. jährlich festgesetzt ist, auch für die Dauer 
ihrer Verpflegung im Lazareth. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 478/3. 81. M. O0. D. 3. 
  
Nr. 78. 
Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro 2. Quartal 1881. 
Berlin, den 25. März 1881. 
Die pro 2. Quartal 1881 bewilligten extraordinären Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur 
Beschaffung einer Frühstücks-Portion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen:
	        
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