2. die Realschule I. Ordnung zu Gießen (desgl.)
I. Ordnung zu Mainz (verbunden
un der Realschule II. Ordnung
aselbst),
4. I. Orduung zu Offenbach (desgl.)
VII- !. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
#
. Die ie Nealschule zu Biltzow,
)2. Güstrow,
3. - Ludwigslust,
4. - .Malchin,
5. - * Rostock,
6. = - -(Zchwerin
VIII. Großherzogthum Sachsen.
1. Das Real- Gythost n0 na Seaa
2. Die Realschule zu Weimar.
IX. Herzogthum Braunschweig.
Die Realschule I. Ordnung (Real- Ganhnasiun) zu
Braunschweig.
X. Herzogthum Sachsen-Meiningen.
1. Die ni zu Foasen2 s
-Saalfeld.
) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht
im Latein erst mit der Sekun
c.
J. Königreich Preusjen. )
Provinz Brandenburg.
1. Die Friedrichs-Werdersche Gewerbe-Schule zu
Berlin,
Louisenstädtische Gewerbe-Schule daselbst.
Provinz Schlesien.
3. Die Gewerbeschule zu Breslan,
4. -Brieg,
5. Gleiwitz.
Provinz Sachsen.
6. Die Gewerbeschule zu Halberstadt,
7. . Grericke-Schule zu Magdeburg.
2.
r* 6
D Die Preuhischen Realschulen von neunjährigem
Kurfus ohne obligaterischengß Unterricht im Latein werden
100
XI. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha.
XII. Fürsteuthum Reuß jüngere Linie.
Die Realschule zu Gera.
XIII. Freie und Hansestadt Lübeck.
Die Realschule des Catharineums zu Lübeck.
XIV. Freie Hansestadt Bremen.
Handelelchule u Bremen.
ealschule zu 2 remerhaven,
- - 2- Ve ege esack
XV. Freie und Hausestadt Hamburg.
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg.
XVI. Elsaß-Lothringen.
1. Die
2.
*5#
1. Das Naal Gymnoslum zu Gebweiler,
2. - Metz (verbunden mit
dem Menm daselbst),
3. - - Schlettsiadt,
4. - -Straßburg i. Elsaß
(verbunden mit dem
Lyzeum daselbst).
Realschulen mit mingns nennjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Latein.
Provinz Schleswig-Holstein.
8. Die Realschule zu Kiel.
Rheinprovinz.
10. Die Gewerbeschule zu Llen,
öln
Elberfeld,
* Krefeld.
II. Königreich Württemberg.
1 Die Realanstalt zu Neutlingen,
Stuttgart,
Ulm.
in
12.
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3 -
III. Elsaß-Lothringen.
Die Gewerbeschule zu Mühlhausen im Elsaß.
fortan den Namen, „Ober-) tealschulen“ führen. (Siehe
Anmerkung auf Seite ## W.)
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Progymnasien.
I. Königreich Preußen. 1 Previnz Wesipreußen.
Provinz OÖstpreußen 3. Das Progbmmasium zu Löbau,
1. Das Pregmmasium zu gengeten in Oslpr., 4. Neumark i. Westpr.,
2. Lötzcn 5. - * Schwetz.