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Armee- Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
16. Jahrgang- Serlin, den 22. Dezember 1882. Nr. 22.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vlertelührüche Pränumerationspreis dieses Vlalies beträgt 1.4. 50 4. Abonnirt kann werden: (ußerhalk bei den
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Nr. 216.
Viehzählnng im Jahre 1883.
Berlin, den 4. Dezember 1882.
Auf Beschluß des Bundesrathes findet am 10. Jannar 1883 im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung
statt. Nach der dieserhalb seitens des Herrn Ministers des Innern für das Preußische Staatsgebict ertheilten
Instruktion liegt die Ausführung der Zählung den Orts= bezw. Polizeibehörden ob. Dieselben werden sich
wegen Vornahme der Erhebung in den militärischen Etablissements mit den Militär-Behörden beuehmen.
Den seitens der Orts= 2c. Behörden dieserhalb ergehenden Nequisitionen ist ihunlichst zu entsprechen.
Kriegs- Ministerium.
v. Kameke.
No. 909/11. A. 2.
Nr. 217.
Marschverpflegungs-Vergütung für 1883.
Bekanntmachung.
Auf e Grund der Vorschriften im §.9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.“G.«Bl. S. 52) ist der Bettag der flir die Natural- Perbflegung zu
gewährenden Perzütung für das Jahr 1883 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag
zu gewähren i
mit Brot ohne Brot
a. für die volle Tageskost 80 Pfennig 65 Pfennig
b. für die Mittagskost .40 35
e. für die Abendksloft 25 20
4. ür die Morgenkost 15 - 10
Berlin, den 16. Dezember 1882.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage
osse.
d
Berlin, den 18. Dezember 1882.
Vorstehendes wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Xo. 678/12. 82. M. O. D. 2. v. Kameke.