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verrechuen. Im llebrigen dürfen aus den genannten Beträgen keine anderen als die bei den Herbst-Uebungen
zulässigen Ausgaben bestritten und nur verordnungs- bezw. regelmäßige Gebührnisse gewährt werden, ebenso
hat die Veschastung der erforderlichen Materialien 2c. und die Verrechuung sämmtlicher Ausgaben nach den
bestehenden Bestimmungen zu erfolgen.
Ueber die Höhe der in den berstehenden Grenzen thatsächlich verbrauchten Geldbeträge, sowie über die Art
und Weise der Verwendung bezw. Ausführung der in Rede stehenden Uebungen wird zum 20. Dezember cr. einer
Mittheilung der Königlichen Gencral-Kommandos bezw. der betreffenden Inspeklionen entgegengesehen. Hiermit
ist eine Angabe zu verbinden, welche Belräge in Grenen obiger Summen den einzelnen Etatskapiteln bezw.
Titeln zur Last gefallen sind.
Zu 6
Behufs Bestreitung ver Kosten der 9ebale Iebungsreisen.; werden zur Verfügung gesiellt
11. und 15. Armece-Korps 2500 *
2., S., 9., 10 u. 14. Urmergorn 2000
Wegen Verrechnung dieser Summen wird auf die „administrativen Bestimmungen für die Kavalleric=
Uebungsreisen" (A.-V.-Bl. 1879, Seite 37 bis 39) Bezug genommen.
Zu 8.
Wenn Truppentheile, welche auf dcn Fußmarsch angewiesen sind, ihre Garunisonen bis zu dem be-
stimmten Tage nicht zu erreichen vermögen, so sind die im Herbste d. J. zur Entlassung kommenden Mann-
schaften mit dem erforderlichen Aussichtspersonal — soweit angängig — mittelst der Eisenbab i in die betreffenden
Garnisonorte zurückzubefördern. Diese Bestimmung sindet auf die Uebungen zu 2 der Allerhöchsten Ordre
gleichmäßig Anwendung.
II.
Zum Zwecke einer rrigsgemäßeren Verwendung der Pioniere bei den Herbst-Uebungen werden den
General- Kemmandes für dieses Jahr je 300 .K für Rechnung des Kapitels 39 zur Versügung bchell.
Wegen Verrechnung dieser Beträge wird auf den Erlaß vom 19. Juli 1877 Nr. 36. 6. Ing. —
Bezug genommen.
III.
Im Sommer sindet bei dem Militär-Reit. Institut eine Uebung. im Zerstören von Schienengeleisen und
Telegraphenleitungen statt, zu der da-s austhige Lehrpersonal vom Eisenbahn-Regiment bis auf längstens
Tage nach Hannover heranzuziehe
Der Chef des Mitüz-Rreit- ihituis hat das Weitere hierzu bei dem Chef des Generalstabes der
Armce zu beantragen.
IV.
Diejenigen Armee-Korps, bei denen große Herbst, Uebungen vor Seiner Majeslät dem Kaiser und Könige
stallfinden, haben Abschrifsten der an den Chef des Generalstabes der Armee einzusendenden Berichte — mit
Ausschluß der Spezial, Berichte der Truppen-Befehlshaber — dem Kriegs-Ministerium vorzulegen.
Kriegs-Ministerium.
No. 835/1. A. 1. v. Kameke.
Nr. 21.
Bekleidungs-Entschädigung für Uebungs-Mannschaften.
Berlin, den 24. Jannar 1882.
Far die zu besonderen Uebungs-Bataillonen zusammengezegenen“ Mannschasten des Beurlaubtenstandes,
welche weder zu einem Linien-Truppentheil noch in das v lier einberufen werden,
ist die Bekleidungs- Entschipigung nach dem Bekleidungs. Etat dessenigen Truppcutheils zu liquidiren, aus
dessen Beständen die Einkleirung der betreffenden Mannschaften erfolgk.
Kriegs- Miisterium Militär-Oekonomie-Departement.
No. 611. 12. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.