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Die Verrechnung orcsellgt. für die Aerzte der Invaliden-Institute bei Kapitel 84 Titel 5, im Uebrigen
bei Kapitel 24 Titel 9 des E
Die den Le iets uc. der Besatzung von Elsaß-Lothringen seilher gewährte Zulage ist auch
im Etatsjahre 1882/83 cahlber sabung saKothringen seüther genährte Zulage is
Soweit erforderlich gewesen, sind für 1882/83 neue Friedeus-Verpflegungs-Etats aufgestellt, die
demnächst in der früheren Weise zur Vertheilung kommen.
Im Uebrigen bleiben die seitherigen Etats in Kraft.
Kriegs-Ministerium.
No. 911. 3. 82. A. 1. v. Kameke.
Nr. 60.
Verzeichniß der Veränderungen der Garnison- Baudistrikte im Bezirke des 9. Armee-Korps, welche am
4 April 1882 einzutreten haben.
Ve zeichnung der Garnison-Vandistrikt
h. dem Wohnsitze Umfang und Aenderung der Garnison-Baudistrikte.
Altona 1 (links der Elb.) Bremen, V Voemerhawenz Gurhuren Gesseme und Geestendorf,
Altona II (rechts der Elbe) früher Altona und Hamburg, ** Lockstedter ri- Mölln, Neumünster,
Rendsburg ön, Natzeburg, Wandsbe
. Die Garnison-Baugeschäfte in Rendsburg werden dem Bandistrikt
Flensburg 8 Flensburg zugewiesen.
Die Garnison-Baugeschäfte in Lübeck. werden dem Baudisttilt Schwerin
Schwerin zugewiesen.
Berlin, den 10. März 1882.
Kriegs- Ministrium.
No. 450. 2. 82. M. B. B. v. Kameke.
Nr. 61.
Uebungen der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes für das Etatsjahr 1882,83.
Berlin, den 11. März 1882.
U### Dezuonahme auf den Schluß des Abschnitts 1 der Allerhöchsten Kabincts-Ordre vom 2. Febrnar d. JI. —
V.-Bl. S. 27 — wird bezüglich der Uebungen der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes Folgendes bestimmt:
1) Es sind zur llebung einzuberufen:
a. beim 1. Armec-Korps 25 Mann
9 - 7. " * -
100
2) Bie Danß der Uebung beträgt 12 Tage, die Tage des Zusammentritts und des Auseinandergehens
am Uebungsort eingerechnct.
3) Die Bestimmung darüber, wie viel Arbeilssoldaten in Grenzen der obigen Zahlen aus der Reserve
und wieviel aus der Kandwehr eimsuberufen sind, wird den General-Kommandos überlassen
Aus dem Bereiche des 1., 2. und 5. Armee-Korps sind die Arbeitssoldaten nach Thorn risgberufen
und daselbst nach näherer Anordnung des General-Kemmandos 2. Armec-Korps zu beschäftigen.
1#.
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