Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnunge-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. terlin, den 9. Mai 1883. Nr. 12. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1-X 50 J4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20— berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten gceignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.K 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
Nr. 83. 
Rangabzeichen der Beamten der Militär-Verwaltung mit dem Charakter als Geheimer Rechnungsrath 
bezw. Geheimer Kanzlekrath. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich im Verfolg Meiner Ordre vom 3. Februar 1870, daß die 
in der dazu gehörigen Nachweisung aufgeführten Beamten der Militär-Verwaltung, wenn ihnen der Charakter 
als Geheimer Rechnungsrath beziehungsweise Geheimer Kanzleirath verliehen ist, als Rangabzeichen Epauletten 
mit Frangen — ohne Nosetten — tragen sollen. — Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu 
veranlassen. 
Berlin, den 12. April 1883. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 17. April 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Publikation vom 
* Füruar 1870 — Seite 16,17 des Armee-Verordnungs-Blattes pro 1870 — zur Kenntniß der Armee 
gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 391/4. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 84. 
Bezeichnung des „4. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 24 (Großherzog Friedrich Franz II. 
von Mecklenburg-Schwerin).“ 
9 bestimme hierdurch: Das 4. Brandenburgische Infanterie-Regiment Nr. 24 (Großherzog von Mecklenburg- 
chwerin) soll fortan: 
4. Brandenburgische Infanterie-Regiment Nr. 24 (Großherzog Friedrich Franz ll. von Mecklen- 
t 
burg-Schwerin) 
benannt werden. 
Betreffs der weiteren Mittheilung an das Regiment habe Ich verfügt, das sonst Erforderliche hat das 
Kriegs-Ministerium bekannt zu machen. 
Berlin, den 17. April 1883. « 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 24. April 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 714/1. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
	        
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