Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. gerlin, den 17. Juni 1883. Nr. 14. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
er ckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nuͤmmern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, Humr 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4.904 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 105. 
Ausgabe des neuen Etats für die jährliche Uebungs- 2c. Munition. 
Berlin, den 26. Mai 1883. 
Der vorgenannte Etat ist neu aufgestellt worden und wird den Kommando-Behörden 2c. demnächst in der 
dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden Anzahl Exemplare nebst Vertheilungsplan per Couvert zugesandt 
werden. 
Mit Bezug auf die §§. 5, 3 und 10, 1 der als Anhang zum Etat gedruckten Vorschrift über die 
Verwaltung der den Truppen im Frieden überwiesenen Munition wird bemerkt, daß die Theilung der Patronen- 
bezw. Pulverhäuser nach der Zahl der auf sie angewiesenen Truppentheile nur bei Neubauten, nicht aber auch 
nachträglich für Rechnung des Garnison-Verwaltungs-Fonds bei vorhandenen Pulverhäusern stattzufinden hat. 
In letzteren ist die Theilung auf etwaigen Wunsch der Truppen nur dort auszuführen, wo die Truppen sich 
zur Uebernahme der badur3h erwachsenden Kosten bereit erklären. 
Ein Neudruck der zum Anhange gehörigen 2 Blatt Zeichnungen hat nicht stattgefunden. Diese 
Zeichnungen sind aus den bisherigen Etais zu entnehmen und den neuen Etats beizufügen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 26. 5. 33. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 106. 
Ausgabe des Abdrucks einer, das Regulativ über die Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die 
unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jägerkorps vom 15. Februar 1879 
theilweise abändernden Verfügung. « 
Berlin, den 29. Mai 1883. 
Die in Gemeinschaft mit dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten erlassene Verfügung 
vom 1. April d. J., durch welche die 88. 2, 3 und 7 bis 13 des vorbezeichneten Negulativs theilweise abgeändert 
werden, ist im Druck erschienen und wird den betreffenden Kommandobehörden in der erforderlichen Anzahl 
von Exemplaren unter Umschlag zugehen. 4 
k ie für die Jägertruppen erforderlichen Exemplare sind der Inspektion der Jäger und Schützen 
bereits zugestellt worden. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 1202/4. D. f. I. B.
	        
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