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lommandirten Unteroffiziere, welche nicht Militäranwärter sind — findet auch auf die zu demselben Zweck
bei sämmtlichen militärisch organisirten Gendarmerien (Landjägerkorps) und Schutzmannschaften künftig zu
kommandirenden Unteroffiziere der gleichen Kategorie Anwendung.
oweit diese Unteroffiziere bisher zur Probedienstleistung beurlaubt gewesen sind, oder zur Zeit
noch beurlaubt sind, hat es dabei zu bewenden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
. J. .
Kühne. Kreidel.
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No. 517. 4. 83. M. O. D. 3.
Nr. 112.
Unzulässigkeit besonderer Vergütung für die Fahrt vom Wohnorte zum Gestellungsorte bei vertrags-
mäße er Sicherstellung der Vorspanns.
Berlin, den 27. Mai 1883.
Unter Bezugnahme auf die 88. 3 und 9 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewassnete Macht
im Frieden vom 13. Februar 1875 wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei vertragsmäßiger Sicher-
stellung des Vorspanns dem Unternehmer für die Fahrt vom Wohnorte nach dem Stellungsorte und zurück
eine besondere Vergütung grundsätzlich nicht gewährt werden darf. ·
» Begegnung unberechtigter Ansprüche ist daher künftig in die Verträge
eine Festsetzung darüber aufzunehmen, daß nur die eigentliche, vom Stell
Leistung vergütet wird. ·
Gleichzeitig wird bemerkt, daß als ortsübliche resse im Sinne des Eingangs gehachten 8. 3 diejenigen
Preise anzusehen sind, welche dort, wo der Bebarf an Vorspann eintritt und mit der Benutzung desselben
begonnen wird, d. h. am Stellungsorte, üblich sind.
Kriegs-Ministerium ; Militär-Oelonomie Departement.
V. ·
iber Rührengestellung
ungsorte ab in Betracht kommende
Kühne. Genz.
No. 321. 5. 83. M. O. D. 3.
Nr. 113.
Verkauf von Puffern und Gummichlindern zu Exerzir-Patronen aus den Artilleric-Depots.
Berlin, den 1. Juni 1883.
r den Artillerie-Depots werden Puffer und Gummichlinder zu Exerzir-Patronen M/71. N/C. behufs event.
Verkaufes an die Truppen bereit gehalten.
Der Preis beträgt pro Peser .... 2,6.F.
-Gummicylinder. ......·.... 1,7-.
Kriegs. Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Miüller.
No. 388. 5. 83. Art. 1.
Nr. 114.
Eröffnung neuer Eisenbahnen. «
Berlin, den 1. Juni 1883.
Die zum Betriebsbereich der Kaiserlichen Generaldirektion der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen gehörige
Bahnverbindung zwischen Diedenhofen und Völklingen ist auf den Reststrecken Diedenhofen—Kedingen und
Waen Vrüngen eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 15. 6. M. O. D. 3.