Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

— 119 —. 
Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. gerlin, den 29. Inni 1883. Nr. 15. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis bieses Blattes beträgt 1.#. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4.90 4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
  
  
Nr. 118. 
Theilnahme der bei Festungs-Gouvernements und Kommandauturen kommandirten Generalstabs-Offiziere 
an Schießübungen der Fuß-Artillerie. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die bei Festungs-Gouvernements und Kommandanturen 
kommandirten Generalstabs-Offiziere nach ihrer Kommandirung in eine solche Stelle sich ein Mal auf einige Tage 
nach dem nächstgelegenen Artillerie-Schießplatze begeben und dort Scheßt ungen der Fuß-Artillerie beiwohnen, 
um sich über das Schießen aus Festungsgeschützen zu orientiren, insofern sie hierzu nicht in der Nähe ihrer 
Garnisn und von dieser aus Gelegenheit haben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu 
veranlassen. 
Berlin, den 2. Juni 1883. 
.... Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 15. Juni 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, wie für die zur Zeit bereits in derartigen Stellen kommandirten Offiziere die bezügliche Orientirung 
nach Bestimmung der ihnen vorgesetzten Gouverneure bezw. Kommandanten in diesem oder dem nächsten Jahre 
stattzufinden hat. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 253/6. A. 1. Vronsart v. Schellendorff. 
Nr. 119. 
Dislokation des 2. Bataillons Pommerschen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 2 und des 1. Bataillous 
Ostpreußischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 1. 
Berlin, den 16. Juni 1883. 
Mitteesst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 7. d. Mts. ist bestimmt worden, daß zum 1. April 1884 das 
2. Bataillon Pommerschen JuArtillerie Regiments Nr. 2 von Sonderburg nach Danzig — unter Detachirung 
einer Kompagnie nach Memel — sowie das 1. Bataillon Ostpreußischen Fiutz- rtillerie-Regiments Nr. 1 von 
Danzig nach Königsberg i. Pr. — unter Heranziehung der 3. Kompagnie von Memel — verlegt werden, 
was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Der Kriegs-Minister. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 288/6. A. 1. 
 
	        
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