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Bahn-Verwaltung
Bezeichnung und Bahnstrecke
Nummer des Zuges i Bemerkungen
nach Anfangs-Station End-Station (namentlich über die zulässige
dem Kursbuch und und Stärke).
Abgangszeit Ankunftszeit
f. Königl. Eisen-
bahn-Direktion
Magdeburg
g. Königl. Direktion
der Oberschlesi-
schen Eisenbahn.
8) Jechte-Oberfe-
Bahn.
9) Königl. Sächsische
Bah Si 55
10) Kaiserl. Reichs-
bahnen in Elsaß-
Lothringen.
ist bereit, in dringenden Fällen und auf besonderen Antrag ausnahmsweise derartige
Beförderungen eintreten zu lassen.
Schnellzug 32 Lissa 8# V. Stargard 237 A.
31 Stargard 112 S. Lissa 5v A 120 Mann.
1
Militärpersonen und Militärtransporte bis zu 50 Mann.
Einberufene und zur Entlassung kommende Reserve= und Landwehr-Mannschaften
bis 450 Mann. 4
1) Einzeln reisende Offiziere, welche mit Requisitionsschein versehen sind, können in
der II der Eil= und Kurierzüge befördert werden, wenn sie auf die be-
treffende Strecke ein Personenzugbillek IV. Klasse, auf Strecken, auf welchen es
solche nicht giebt, ein Personenbillet III. Klasse lösen. Lautet der Requisitions-
schein ausdrücklich auf Eil= oder Kurierzüge, so bedarf es einer Nachlösung nicht.
2) Einzeln reisende Militärpersonen, welche nicht Offizierrang haben, werden mit
Eil= oder Kurierzügen nur dann befördert, wenn diese Beförderung im Requisitions-
schein ausdrücklich verlangt wird. Nachlösung eines Billets sindet solchenfalls
nicht statt.
Schnellzu 26|Diedenhofen 335 A. Me 4% A.
) zug 23Metz hof 852 bis zu 10 Mann.
9s? V. Diedenhofen!
I
Nr. 140.
Servis-Kompetenz der Dienstwohnungs-Inhaber bei Versetzungen.
8
Berlin, den 10. Juli 1883.
ur Vermeidung von Zweifeln über die Auslegung der Verfügung vom 11. Mai 1880 (Armee-Verordnungs-=
latt Seite 142, bezw. Seite 2 des 5. Nachtrages zum Servis-Reglement) sieht das Departement sich ver-
anlaßt, erläuternd zu bemerken, daß den versetzten Dienstwohnungs-Inhabern in dem Falle ad II der gedachten
Verfügung diejenige Servisquote für den A
gangs-Monat aus der bisherigen Garnison nicht zuständig
ist, welche sie in dem Betrage von /8 des Servises an Stelle des Wohmunsssgeld, huschusses und in Höhe
desselben bis dahin zu beanspruchen hatten, da für diesen Monat bereits
wird und die Gewährung beider Kompetenzen nebeneinander, dem §. 7 des Wohnungsgeld-Zuschu
er Woͤh nungd dulh zahlbar
« Gesetzes
vom 30. Juni 1873 gegenüber, nicht begründet erscheint. 4 k
Die qu. Servisquote hat demnach für den Monat des Garnison-Wechsels außer Hebung zu bleiben.
No. 164. 4. M. O. D. 4.
Kriegs-Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. JFüngst.