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Nr. 141.
Militär-Transporte auf der Strecke Cassel—Niederlahnstein.
Berlin, den 12. Juli 1883.
Militär- Transporte können auf der Strecke Cassel—Niederlahnstein auch dann, wenn sie der Eisenbahn-
Abtheilung des ire Generalstabes bezw. der Linien= HKommissten nicht bekannt werden, zur Vermeidung des
Liegenbleibens in Wetzlar bezw. des Verlierens der Zuganschlüsse daselbst anstatt über Lollar—Kinzenbach —
Wetzlar über Lollar—Gießen —Wetglar befördert werden.
Kriegs-Ministerium. Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Mimmel.
No. 158/7. M. O. D. 3.
Nr. 142.
Quittungen über geleisteten Vorspann.
Berlin, den 13. Juli 1883.
Mehrfach sind bei Revision der Vorspann-Liquidationen der Gemeinden dadurch Weiterungen entstanden,
daß in den von den Truppentheilen ausgestellten Bescheinigungen über geleisteten Vorspann die für Reuisions-
zwecke erforderliche Angabe der Entfernung, auf welche der Vorssann benutzt worden ist, gefehlt hat.
Um derartigen Vorkommnissen, durch welche auch die Anweisungen der den emeinden zustehenden
Vergütungen verzögert werden, für die Folge vorzubeugen, ist seitens des Herrn Ministers des Innern dahin
Anordnung getroffen worden, daß die Truppen- Kommandos, welche bei Ausstellung der qu. Bescheinigung auf
die Auskunft der Gemeindevorstände über die in Betracht kommenden Entfernungen angewiesen sind, hierüber
sogleich bei Gestellung des Vorspanns mündlich oder schriftlich mit Benachrichtigung versehen werden.
Kriegs-Ministerium. Militär-Oelonomie-Depar tement.
v. Hartrott. Wimmel.
No. 52. 7. 83. M. (.. D. J.
Nr. 143.
Extraordinärer Verpflegungs-Zuschuß für Pillau pro 3. Quartal 1883.
D Berlin, den 14. Juli 1883.
er extraordinäre Verpflegungs-Zuschuß für Pillau pro 3. Quartal d. J., welcher in der Bekanntmachun
vom 2. Juni 1883 guertun Nr. —i. 15 Senie pro Kopf und TDag angegeben worden, beträr t ach
anderparigr Besstellung, einschließlich des Zuschusses zur Beschafsung einer Frühstücksportion, 13 Pfennige
pro Kopf und Ta
Kriegs-Ministerimum. Militär- Lelanomie epartement.
v. Hartrott. Jehr.
No. 464/7. M. O. D. 2.
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In der Belanntmachung Nr. 10 S. 116 d. B..) it in Zeile 5 stalt: „der Hamburger Eisen-
bahn“ zu 11 „der Homburger Eisenbahn“.
2) Die Bekanntmachung Nr. 115 (S. 118 d. Bl.) ist nicht vom 12. Januar 1883, sondern vom
12. Juni 1883 datirt.