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Nr. 168.
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Verpflegung der vom Tansportführen im Landweh · ic.iibekuounnenenEtwa-m
dannschaften für den Gestellungstag.
Berlin, den 21. August 1883.
Es erscheint nothwend.g, daß die Truppentheile mit den Neauisitionen zur Gestellung von Begleit-Kommandos
zum Transport von Ersatz= 2c. Mannschaften (N. O. §. 11, L. O. S. 19) auch über den Zeitpunkt der Ge-
stellung der beorderten Mannschaften im Landwehr-Bataillons-Stabsquartier 2c. und ihrer Weitersendung von
dort in Kenntniß gesetzt werden, damit demgemäß die Transportführer von ihren Truppentheilen zutreffend
darüber instruirt werden können, ob den Mannschaften für den Tag der Gestellung und Uebernahme — falls
die Weitersendung noch an demselben Tage erfolgt — die volle bestimmungsmäßige Transportverpflegung,
oder — falls die Weitersendung erst am Tage nach der Gestellung und Uebernahme erfolgt — nur Abendkost
und Nachtquartier zu verabreichen ist. (Erlaß vom 6. September 1881. Abschnitt I. ##c S. 213.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J. VB J. V.
J. V. J.
Kühne. Genz.
No. 182,7 M. O. D. 3.
Nr. 169.
Eröffnung nener Eisenbahnen.
Berlin, den 21. August 1833.
Es sind dem Betriebe übergeben worden:
a. Die Schlußstrecke Graudenz —-Marienburg der Thorn-Marienburger Eisenbahn (Weichselstädte-Bahn),
sowie die Zweigbahn Culm—Kornatowo;
b. die Eisenbahnstrecke Konitz (Westpreußen) —Laskowitz;
c. die Eisenbahnstrecke Allenstein —Mohrungen.
Kriegs-Ministerium Militär-Ockonomie-Departement.
K 9 2
J. V. I V.
Kühne. Genz.
No. 525/8. M. O. D. 3.
Nr. 170.
Bekleidung der zu dem Militär-Reit.Iustitut zu kommandirenden bezw. an dasselbe abzugebenden
Mannschaften.
Berlin, den 28. August 1883.
Zur Vermeidung von Requisitionen und besonderen Postsendungen bezw. zur Verminderung des Geschäfts-
verkehrs bei dem Militär-Reit-Institut zu Hannover wird, im Einverständniß mit dem Militär-Oekonomie-
Departement, hierdurch bestimmt, daß den zu dem genannten Institute zu kommandirenden bezw. an dasselbe
abzugebenden Mannschiften — dem von einigen Negimentern bereits beobachteten Verfahren entsprechend —
künftig allgemein ein zweites Paar Halbsohlen nebst Zubehör, sowie ein drittes Hemde als Reserve mit-
gegeben werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. v. Wittich.
No. 273. 8. A. 1.