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Die erforderlichen Tuche sind von den Montirungs-Depots zu entnehmen und seitens der Truppen
mit den Etatspreisen in Rechnung zu stellen.
Kriegs-Ministerium.
No. 301. 9. 83. A. 2. v. Hartrott.
Nr. 175.
Nachträge zur Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie 2c.
Berlin, den 26. September 1883.
Es sind Nachträge zur „Vorschrift für die Verwaltung des Materials der Feld-Artillerie und der der Truppe
hierzu gewährten Fonds“ im Druck erschienen und werden den betreffenden Kommando-Behörden cc. in der
erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium.
J. V.
No. 502. 9. Art. 1. v. Hartrott.
Nr. 176.
Eröffnung einer neuen Eisenbahn.
Verlin, den 14. September 1883.
Die Eisenbahnstrecke Lützelburg—Pfalzburg ist dem Betriebe übergeben worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
. v. Hartrott. Kühne.
No. 294/9. M. O. D. 3.
N.. 177.
Abänderung des Druckvorschriften-Etats.
Berlin, den 13. September 1883.
Auf Seite 40 des Druckvorschriften-Etats treten folgende Aenderungen ein:
1) Für laufende Nr. 17 (Stab eines Kavallerie= oder Reserve-Kavallerie-Regiments) und
aufende Nr. 18 (Eskadron eines Kavallerie= oder Reserve-Kavallerie-Regiments, Besatzungs-Eskadron)
ist unter Art. 1 Nr. 4 (Instruktion zum Unterricht in der Kenntniß und Behandlung des aptirten
Chassepot-Karabiners M/71)
tatt 2e zu setzen 271
s
2) Die Anmerkung) zu den laufenden Nr. Nr. 17 und 18 unter Art. 1. Nr. 5 (Instruktion, betreffend den
Kavallerie-Karabiner N/71) ist zu ergänzen:
„Kürassier-Regimenter sowie Reserve-Kavallerie-Regimenter und Besatzungs=
Eskadrons erhalten diese Instruktion nicht.
4) Die bereits im Frieden bestehenden Kavallerie-Regimenter nehmen diese Instruktion nicht mit ins Feld.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. v. Wittich.
No. 344/7. A. 1.
Nr. 178.
Extraordinäre Verpflegungs-Zuschüsse pro 4. Quartal 1883.
Berlin, den 25. September 1883.
Die pro 4. Quartal 1883 bewilligten exiraordinären Verpflegungs-Zuschüsse, Wa#h des Zuschusses
zur Beschaffung einer Frühstücks-Portion, betragen für die nachstehend bezeichneten Garnisonen: