Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
17. Jahrgang. terlin, den 14. Oktober 1883. Nr. 22. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X 50 3—. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Vostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Gei Letzterer erfolgt auch der Verkauf cinzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 3 Sciten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern no 
brsonders eine Vreisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 180. 
Theilnahme der Generalstabs-Offiziere bei den General-Kommandos und den Divisionen an den 
Schießübungen der Feld-Artilleric. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Generalstabs-Offiziere bei den General-Kommandos 
und den Divisionen nach Versetzung in eine derartige Stelle sich einmal auf zwei Tage — ohne dazwischen 
liegenden Ruhetag — nach dem nachstgelegenen Artilleric-Schießplatze begeben und dort den Schießübungen 
der Feld-Artillerie zu ihrer Insormation beiwohnen, insofern sich hierzu nicht in der Nähe ihrer Garmiseon 
und von dieser aus Gelegenheit bietet und insoweit dieselben nicht aus der Artillerie hervorgegangen sind, 
oder nicht bereits in einer anderen Stellung bezüglichen Uebungen beigewohnt haben. Das Kriegs-Ministerium 
hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Homburg, den 20. September 1883. 
  
  
  
Wilhelm. 
Bronsart v. Schellendorff. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 9. Oktober 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß der Armee 
gebracht, wie die bezügliche Maßnahme hinsichtlich der zur Zeit in derartigen Stellen kommandirten Generalstabs- 
Offiziere im nächsten Jahre zur Ausführung zu bringen ist. 
Kriegs-Ministerium. 
J. V 
J. V. 
v. Hartrott. 
Jo. 909. 9. A. 1. 
Nr. 181. 
Abgeänderte Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die Militär-Verhältnisse 
Anzumusternder zu beachten sind. 
Berlin, den 29. September 1883. 
Nachdem die in der Anlage D. zur Dienstanweisung für die Preußischen Musterungs-Behörden vom 
24. Februar 1873 enthaltene Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche in Bezug auf die Militär- 
Verhältnisse Anzumusternder zu beachten sind, mit den Festsetzungen der Wehr= und Heer-Ordnung in Einklang
	        
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