Berlin, den 18. Oktober 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Die vor-
handenen Exemplare des Preußischen PferderAushebungs-Ne lements sind entsprechend zu berichtigen. Um
event. eine gleichmäßige Abänderung der bundesstaatlichen Pferde-Aushebungs-Reglements herbeizuführen,
wollen die Königlichen General-Kommandos den bundesstaatlichen Regierungen ihres Korpsbezirks von Vor-
stehendem Mittheilung machen.
Kriegs-Ministerium.
No. 326. 10. A. 1. Bronfsart v. Schellendorff.
Nr. 188.
Bekleidung der Anzeiger und Arbeiter an der Scheibe.
Berlin, den 25. Oktober 1883.
8 Ergänzung des §. 11, 3 der Schieß-Instruktion für die Infanterie, sowie der Karabiner-Schieß-Instruktion
für die Kavallerie und den Train, des F. 12, 3 der Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Jäger und
Schützen und des §. 7 des Entwurfs der Revolver-Schieß-Instruktion wird bestimmt, daß Anzeiger und Arbeiter
an der Scheibe weder mit hellfarbigen noch mit rothen Jacken bekleidet sein dürfen.
Bei den Husaren-Regimentern, welche rothe Attilas tragen, sind für den erwähnten Zweck von den
betreffenden Mannschaften die Mäntel, Pelze oder dunkelfarbige Jacken anzulegen.
Kriegs-Ministerium.
No. 520/10. 83. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Beschaffung von Lanzenstangen.
Berlin, den 17. Oktober 1883.
In Abänderung des Erlasses vom 22. Oktober 1880 Nr. 360/8 Art. 1. — Armee-Verordnungs-Blatt pro“
1880 Nr. 21 — wird bestimmt, daß die Ulanen-Regimenter und die Artillerie-Depots die bei ihnen erforderlich
werdenden Lanzenstangen nicht mehr aus der nächstgelegenen Artillerie-Werkstatt, sondern aus der nächst-
gelegenen Gewehrfabrik käuflich zu beziehen haben. .
Der Verkaufspreis beträgt 78 Pfennige pro Stange.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement.
No. 103/10 Art. 1. v. Hänisch. Miller.
Nr. 190.
Einstellung von Personenwagen als Schutzwagen bei Pulvertransporten.
Berlin, den 21. Oktober 1883.
Fär den Fall, daß bei Pulver= rc. Transporten mittelst der Eisenbahn zur Fortschaffung des Begleit-Kommandos
ein Personenwagen erforderlich ist, darf dieser Wagen auch als Schutzwagen in den Zug eingestellt werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. v. Wittich.
No. 366. 10. A. 1.
Nr. 191.
Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn.
Berlin, den 18. Oktober 1883.
Der nachstehende Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 769/10. K. M. v. Hartrott.