Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

Berlin, den 18. Oktober 1883. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. Die vor- 
handenen Exemplare des Preußischen PferderAushebungs-Ne lements sind entsprechend zu berichtigen. Um 
event. eine gleichmäßige Abänderung der bundesstaatlichen Pferde-Aushebungs-Reglements herbeizuführen, 
wollen die Königlichen General-Kommandos den bundesstaatlichen Regierungen ihres Korpsbezirks von Vor- 
stehendem Mittheilung machen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 326. 10. A. 1. Bronfsart v. Schellendorff. 
Nr. 188. 
Bekleidung der Anzeiger und Arbeiter an der Scheibe. 
Berlin, den 25. Oktober 1883. 
8 Ergänzung des §. 11, 3 der Schieß-Instruktion für die Infanterie, sowie der Karabiner-Schieß-Instruktion 
für die Kavallerie und den Train, des F. 12, 3 der Bestimmungen über das Scheiben-Schießen der Jäger und 
Schützen und des §. 7 des Entwurfs der Revolver-Schieß-Instruktion wird bestimmt, daß Anzeiger und Arbeiter 
an der Scheibe weder mit hellfarbigen noch mit rothen Jacken bekleidet sein dürfen. 
Bei den Husaren-Regimentern, welche rothe Attilas tragen, sind für den erwähnten Zweck von den 
betreffenden Mannschaften die Mäntel, Pelze oder dunkelfarbige Jacken anzulegen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 520/10. 83. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Beschaffung von Lanzenstangen. 
Berlin, den 17. Oktober 1883. 
In Abänderung des Erlasses vom 22. Oktober 1880 Nr. 360/8 Art. 1. — Armee-Verordnungs-Blatt pro“ 
1880 Nr. 21 — wird bestimmt, daß die Ulanen-Regimenter und die Artillerie-Depots die bei ihnen erforderlich 
werdenden Lanzenstangen nicht mehr aus der nächstgelegenen Artillerie-Werkstatt, sondern aus der nächst- 
gelegenen Gewehrfabrik käuflich zu beziehen haben. . 
Der Verkaufspreis beträgt 78 Pfennige pro Stange. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines-Kriegs-Departement. 
No. 103/10 Art. 1. v. Hänisch. Miller. 
Nr. 190. 
Einstellung von Personenwagen als Schutzwagen bei Pulvertransporten. 
Berlin, den 21. Oktober 1883. 
Fär den Fall, daß bei Pulver= rc. Transporten mittelst der Eisenbahn zur Fortschaffung des Begleit-Kommandos 
ein Personenwagen erforderlich ist, darf dieser Wagen auch als Schutzwagen in den Zug eingestellt werden. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. v. Wittich. 
No. 366. 10. A. 1. 
Nr. 191. 
Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn. 
Berlin, den 18. Oktober 1883. 
Der nachstehende Winter-Fahrplan der Militär-Eisenbahn wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 769/10. K. M. v. Hartrott.
	        
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