Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Nr. 14 pro 1877 —, wird hierdurch bestimmt, daß in denjenigen Ausnahmefällen, in welchen durch die Ent- 
sendung eines Offiziers zur Section eines gefallenen oder getödteten Dienstpferdes Reisekosten 2c. erwachsen 
würden, die Zuziehung eines solchen unterbleiben kann, sofern nicht der betreffende Regiments= 2c. Kommandeur 
es im dienstlichen Interesse fir wünschenswerth erachtet, daß der Section ein Offizier beiwohnt. 
Das Sections-Protokoll ist in dem Falle, daß die Section ohne Zuziehung eines Offiziers erfolgt, mit 
einem erläuternden Vermerk zu versehen. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 325/10 A. 2. Bron sart v. Schellendorff. 
Nr. 204. 
Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs= 2c. Munition. 
Berlin, den 5. Dezember 1883. 
5. 7. Als Absatz 4 ist aufzunehmen: 
4) Die an Avklerle-Deot-Orien garnisonirenden, nicht selbst im Besitze von Fuhrwerk befindlichen 
Truppen dürfen zum Transport der Uebungs-Munition von den Aufbewahrungsräumen der 
Artillerie-Depots nach den eigenen Räumen Fuhrwerk annehmen und die Kosten aus der Geld- 
vergütigung für Blei 2c. (F. 19) bezahlen, falls die Entfernung der bezüglichen Räume von einander, 
— die 8 örtlichen Verhältnisse, einen Transport durch Mannschaften nicht angängig 
erscheinen lassen. 
§. 19. Am Schlusse ist folgender Zusatz zu machen: 
Auch dürfen aus dieser elwvergütigun die durch den Transport der Uebungs-Munition, der 
Hülsen, des Bleies und der Packschachteln erwachsenden Kosten — §8§. 7, 4 und 22, 2. 3 — 
bestritten werden. 
§. 22. Absatz 2. Der Schlußpunkt ist zu streichen und ist dafür aufzunehmen: 
„und aus der ihnen zufließenden Geldvergütigung für Blei re. zu bestreiten.“ 
Als Absatz 3 ist hinzuzufügen: 
Die an Artillerie-Depot-Orten garnisonirenden Truppen dürfen unter den im §F. 7, 4 angegebenen 
Verhältnissen zum Transport der erwähnten Materialien Fuhrwerk annehmen. 
Die entstehenden Kosten sind gleichfalls aus der Geldvergütigung für Blei r2c. zu bezahlen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
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No. 104/9. 83. Art. 1. 
  
Nr. 205. 
Eröffnung neuer Eisenbahnen. 
Berlin, den 15. November 1883. 
Die Eisenbahnstrecken Strehlen—Heidersdorf in Schlesien und Wesselburen—Büsum (Fortsetzungslinie der 
bereits eröffneten Eisenbahn Heide— Wesselburen) in Holstein sind dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. v. Funck. 
No. 332. 11. M. O. D. 3. 
Nr. 206. 
Revolver-Exerzir-Patrone. 
Berlin, den 21. November 1883. 
Bei der Neufertigung von Revolver-Exerzir-Patronen kommt das Holzfutter in Fortfall. Die Spitze dieser 
Patronen wird lünftig aus Messingblech hergestellt und in der Patronenhülse festgelöthet. 
Der Preis einer socchen Revolver-Exerzir-Patrone beträgt 3½ Pf. 
Kriegs-Ministerimm; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. Müller. 
No. 686. 11. 83. Art. 1.
	        
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