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Nr. 14 pro 1877 —, wird hierdurch bestimmt, daß in denjenigen Ausnahmefällen, in welchen durch die Ent-
sendung eines Offiziers zur Section eines gefallenen oder getödteten Dienstpferdes Reisekosten 2c. erwachsen
würden, die Zuziehung eines solchen unterbleiben kann, sofern nicht der betreffende Regiments= 2c. Kommandeur
es im dienstlichen Interesse fir wünschenswerth erachtet, daß der Section ein Offizier beiwohnt.
Das Sections-Protokoll ist in dem Falle, daß die Section ohne Zuziehung eines Offiziers erfolgt, mit
einem erläuternden Vermerk zu versehen.
Kriegs-Ministerium.
No. 325/10 A. 2. Bron sart v. Schellendorff.
Nr. 204.
Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs= 2c. Munition.
Berlin, den 5. Dezember 1883.
5. 7. Als Absatz 4 ist aufzunehmen:
4) Die an Avklerle-Deot-Orien garnisonirenden, nicht selbst im Besitze von Fuhrwerk befindlichen
Truppen dürfen zum Transport der Uebungs-Munition von den Aufbewahrungsräumen der
Artillerie-Depots nach den eigenen Räumen Fuhrwerk annehmen und die Kosten aus der Geld-
vergütigung für Blei 2c. (F. 19) bezahlen, falls die Entfernung der bezüglichen Räume von einander,
— die 8 örtlichen Verhältnisse, einen Transport durch Mannschaften nicht angängig
erscheinen lassen.
§. 19. Am Schlusse ist folgender Zusatz zu machen:
Auch dürfen aus dieser elwvergütigun die durch den Transport der Uebungs-Munition, der
Hülsen, des Bleies und der Packschachteln erwachsenden Kosten — §8§. 7, 4 und 22, 2. 3 —
bestritten werden.
§. 22. Absatz 2. Der Schlußpunkt ist zu streichen und ist dafür aufzunehmen:
„und aus der ihnen zufließenden Geldvergütigung für Blei re. zu bestreiten.“
Als Absatz 3 ist hinzuzufügen:
Die an Artillerie-Depot-Orten garnisonirenden Truppen dürfen unter den im §F. 7, 4 angegebenen
Verhältnissen zum Transport der erwähnten Materialien Fuhrwerk annehmen.
Die entstehenden Kosten sind gleichfalls aus der Geldvergütigung für Blei r2c. zu bezahlen.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
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No. 104/9. 83. Art. 1.
Nr. 205.
Eröffnung neuer Eisenbahnen.
Berlin, den 15. November 1883.
Die Eisenbahnstrecken Strehlen—Heidersdorf in Schlesien und Wesselburen—Büsum (Fortsetzungslinie der
bereits eröffneten Eisenbahn Heide— Wesselburen) in Holstein sind dem Betriebe übergeben worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. v. Funck.
No. 332. 11. M. O. D. 3.
Nr. 206.
Revolver-Exerzir-Patrone.
Berlin, den 21. November 1883.
Bei der Neufertigung von Revolver-Exerzir-Patronen kommt das Holzfutter in Fortfall. Die Spitze dieser
Patronen wird lünftig aus Messingblech hergestellt und in der Patronenhülse festgelöthet.
Der Preis einer socchen Revolver-Exerzir-Patrone beträgt 3½ Pf.
Kriegs-Ministerimm; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Müller.
No. 686. 11. 83. Art. 1.