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ib. Privatpersonen zur Berwaltung übertragene Stationen:
Rödelheim, Regier.-Bezirk Wiesbaden, mit beschränktem Tagesdienst.
c. Von Kommunen verwaltete und unterhaltene Stationen:
1) Rothenburg a. d. Saale, Negier.-Bez. Merseburg, . .. .
2) Jemgum, Provinz Hann * seburg mit beschränktem Tagesdienst.
II. Veränderungen der Dienststunden, resp. der Klassifikation.
1) Benfeld, bisher als von der Kommune verwaltet und unterhalten aufgeführt, ist mit der Orts-
Post-Anstalt kombinirt.
2) Schandan, der alljährlich für die Zeit vom 15. Juni bis 15. September eingeführte volle Tages-
dienst wird für die Folge auf die Zeit vom 1. Mai bis ultimo September jährlich ausgedehnt
werden.
3) Oberlahnstein,
4) Saarlonis, bisher mit den Orts-Post. Anstalten kombinirt, sind nunmehr in selbstständige
5) Forst, Stationen umgewandelt.
6) Detmold,
bisher mit der Orts-Pest-Anstalt kombinirt und mit beschränktem Tagesdienst,
7) Sxremberg, wird vom 1. Mai cr. ab in eine selbststindige Station umgewandelt, mit
vollem Tagesdienst.
8) Rudolstadt, desgleichen.
9) Borek, bisher einer Privatperson zur Verwaltung Übertragen, sind jetzt mit der Orts-
10) Lübbecke, aene kombinirt.
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12) Wi 8 . ... . . .
3 Saab#an wden bisher mit beschränktem, jetzt mit vollem Tagesdienst. #
14) Die Berliner Stadt-Telegraphen-Station in der Landsbergerstraße Nr. 89 ist nach der Barnim-
)
straße Nr. 50 verlegt worden.
III. Geschlossen wurden:
Lanken.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
J. A
v. Wangenheim. Andrcac.
No. 493/4. 74. A. III.
Nr. 85.
Gewährung der zamiien Keranzie ungskosten an die zur Vrobebengleiszung in Zeugwesen komman-
dirten Mannschaften bei ihrer Anstellung als Zeugfeldwebel rc.
" Berlin, den 24. April 1874.
Den zur Probedienstleistung im Zeugwesen kommandirten Mannschaften kempetiren bei ihrer definitiven An-
stellung als Zeugfeldwebel resp. Zeugsergeanten, welche einer Versetzung gleich zu erachten ist, wie den übri-
gen Perfonen des Soldatenstandes die reglementsmäßigen Familien-Heranziehungskosten.
Kriegs-Ministerium; Militair-Oeconomie-Departement.
V
v. Karczewski. Vischhusen.
No. 172/3. M. 0. D. 3.
un Nr. 86.
urschäden-Vergütung.
lurss 6 Berlin, den 14. April 1874.
Aus Anlaß eines Specialfalles machen wir die Königliche Regierung darauf aufmerksam, daß nach den
Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 27. Dezember 1816 die durch die gewöhnlichen Garnison-Uebungen,