Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Nr. 217. 
Beförderung von Arrestaten-Transporten. 
Berlin, den 14. Dezember 1883. 
Die Beförderung von Arrestaten-Transporten durch die Straßen von Berlin hat, soweit die Transporte aus 
der Stadt nach den Bahnhöfen führen oder von anderen Garnisonen 2c. hier eintreffen bezw. durchpassiren, 
fortan nur in Leschlossener Droschle stattzufinden. 
Die Kosten für die zu benutzende Droschke 2. Klasse sind durch die seitens des Transportführers von 
dem Droschkenkutscher zu erfordernde Marke zu belegen und für Transporte von Untersuchunggarrestaten bei 
Kapitel 34 Titel 2, für alle übrigen Transporte bei Kapitel 31 Titel 1 des Etats zu verausgaben. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 419/11. A. 2. 
Nr. 218. 
Abänderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung im Bereiche des 6. Armee-Korps. 
Berlin, den 24. Dezember 1883. 
Die Landwehr-Bezirks-Kompagnie Zabrze ist vom 2. Bataillon (Beuthen) 2. Oberschlesischen Landwehr- 
Regiments Nr. 23 abgezweigt und dem 1. Bataillon (Gleiwitz) 3. Oberschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 62 
zugetheilt worden; in gleicher Weise ist die bisher zum 1. Bataillon (Striegau) 1. Schlesischen Landwehr- 
Regiments Nr. 10 gehbrige Landwehr-Bezirks-Kompagnie Neumarkt dem 1. Bataillon (2. Breslau) 3. Nieder- 
schlesischen Landwehr-Regiments Nr. 50 zugewiesen worden. 
Die hierdurch bedingte Berichtigung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deussche Reich 
(Anlage 1 zu § 1 der Ersatz-Ordnung) bleibt bis zur Vertheilung der gedruckten Nachträge zur Wehr-Ordnung 
für 1883 vorbehalten. 
  
  
Kriegs-Ministerium. 
No. 517. 12. 83. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 219. 
Ordensvorschläge für Zahlmeister. 
Berlin, den 24. Dezember 1883. 
Die Vorschläge zu Ordensverleihungen an Zahlmeister sind lünftig — wie seither alle die Anstellung, Versetzung, 
Pensionirung #c. derselben betreffenden Angelegenheiten — auch seitens derjenigen Truppentheile rc. welch- 
nicht im Divisions-Verbande stehen, den zuständigen General-Kommandos vorzulegen, von wo sie demnächst 
an das Kriegs-Ministerium gelangen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 50/12. 33. M. 0. D. 3. 
Nr. 220. 
Ansgabe einer neu aufgestellten Beilage 11 zum Friedens-Bekleidungs-Regl t 
Berlin, den 24. Dezember 1883. 
Eine auf Grund der derzeit stattgehabten Mesiungen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes neu aufgestellte 
Beilage 11 zum Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden wird den 
Königlichen General-Kommandos 2c. in der erforderlichen Anzah 
, Kriegs-Ministerium. 
No. 432/I1. 83. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
p 
unter Umschlag zugehen.
	        
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