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als Adjutant,
als Rechnungsführer,
Schreiber.
Schießplatz, auf welchem eine Schießübung der Landwehr-Fuß-Artillerie
1 unter Gewährung der Zulage von 24 Al.,
3 iner Zulage von je 6 K. für die Dauer der Uebung.
Wo gebildet werden, sind die Kompagnien der Aufsicht eines Stabsoffiziers der
bezüglichen ein solcher Uberhaupt am Uebungorte vorhanden ist, zu unterstellen.
17) Ist in einzelnen Fällen eine weitergehende, als die unter 15 und 16 vorgesehene Kommandirung
von Offizieren und Mannschaften des Friedensstandes geboten, so darf solche von den General-
Kommandos bezw. obersten Wassen-Instanzen verfügt werden. Dagegen ist in solchen Fällen, wo
die Anzahl der zu übenden Mannschaften weit unter der etatsmäßigen Stärke einer Friedens-
Kompagnie bleibt, die Kommandirung von Offizieren und Unteroffizieren des Friedensstandes ent-
sprechend zu beschränken.
18) Eine weitere Kommandirung von Aerzten, wie unter 15 und 16 vorgesehen, hat nur da einzutreten,
wo der Uebungsort keine Gornhton bar.
In allen anderen Fällen ist die Mitwahrnehmung der ärztlichen Funktionen einem Arzte der
Garnison zu übertragen.
19) Für die Garde-Landwehr-Infanterie erfolgen seitens des Garde-Korps die erforderlichen Komman-
dirungen, für die Provinzial-Landwehr-Infanterie seitens desjenigen Armee-Korps, welches die
Uebungen leitet. Etwa erforderliche Aushülfen sind beim Kriegs-Ministerium zu beantragen.
Bei dem 15. Armee-Korps ist die Kommandirung von Pesonal nicht in prenßischer Verwaltung
stehender Truppentheile ausgeschlossen.
Bei den Spezial-Waffen regeln die obersten Waffen-Instanzen die Kommandirungen, bezw.
beantragen dieselben bei den betreffenden General. Kommandos.
zu
mit
20) II der Anlage)
welche gemäß
40 der
entlassen
können
nach
vom 14.
für
11 der
soweit sie
zur von
zum
Kommandos zu
Reservisten zu — ohne
entlassen, bisher mangelnder einer
mußten.
Ferner können gleichzeitig mit den in der Anlage — Rubrik 8. II — bezeichneten Mannschaften
aktive Unteroffiziere der Kavallerie, welche als Wachtmeister für Train-Formationen bestimmt sind,
sowie auch als Sergeanten bei Feld= bezw. Reserve-Feld-Telegraphen-Abtheilungen designirte Unter-
ofsiziere der Reserve-Kavallerie zu den Train-Bataillonen zur Erlernung des Traindienstes kommandirt
rden.
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Für die Uebungs-Kompagnien des Trains sind seitens der General-Kommandos den Train-Bataillonen
die erforderliche Zahl ausrangirter Dienstpferde der Kavallerie und Artillerie zu Überweisen, und
zwar für jede Kompagnie zu 84 Gemeinen:
20 Reitpferde
4 Biengenaferde 1 zur Bespannung von 20 vierspännigen und 2 Karren-Fahrzeugen
un
4 Krümperpferde —