Nr. 33.
Abäuderung des 8. 7 der Musterungs-Instruktion.
9— den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß dem , 7 der Instruktion für das Geschäft der
ökonomischen, Missterungen bei den Truppen im Frieden vom 3. Februar 1881 folgende Fassung gegeben wird:
Musterungen sinden alle zwei Jahre statt, dergestalt, daß von der Infanterie jeder Division
Seinchesich bes Garde-Jäger- und des Garde-Schützen-Bataillons, sowie ver Landwehr-Bezirks-Kommandos)
und von der Kavallerie det Prroingtarmoe. Korps, mit Ausnahme derjenigen des 11. Armee-Korps, jährlich
die Truppentheile einer Brigade, von der Feldartillerie und den Pionieren zwei Inspektionen, von der Fuß-
Artillerie eine Inspektion, von dem Train sieben Batailloner) und Depots gemustert werden.
Musterung der Kavallerie-Regimenter des Garde-Korps und des 11. Armee-Korps hat in
Brigaden drkartig abwechselnd stattzusinden, daß in dem einen Jahre eine und in dem anderen Jahre zwei
Brigaden „gemustert werden. Die Untereffizierschulen werden alle zwei Jahre sämmtlich gemustert.
Das Kriegs-Ministerium (Militär-Oekonomie-Departement) ist ermächtigt, auch außerhalb vieses
zweijährigen Turnus nach seinem Ermessen Musterungen anzuordnen."“
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weieere zu veranlassen.
Berlin, den 8. Februar 1883.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 21. Februar 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinels-Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht,
daß, Behufs Einführung des veränderten Musterungs-Turnus, in dem laufenden Jahre außer sämmtlichen
in dem verflossenen Jahre nicht gemusterten Infanterie-Truppentheilen von jeder Division, bei welcher im
ahre 1882 ökonomische Musterung Ltattgesnden hat, die Truppentheile einer Infanterie-Brigade zu mustern sind.
Bei Auswahl der letzteren ist möglichst derienigen Brigade der Vorzug zu geben, bei welcher durch
die Musterungen die geringsten Reise= rc. Koften erwach
Die näheren Anordnungen sind Seitens der iglichen General-Kommandos zu treffen.
Kriegs-Ministerium.
No. 211. 2. 83. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 34.
Dienstabzeichen zur Disposition stehender Generale, welche Chefs von Regimentern sind 2c.
m vorgekommene Zweifel zu beseitigen, bestimme Ich im Verfolg Meiner Ordre vom 29. Juni 18359 hier-
durch, daß zur Disposition stehende Generale, welche Chefs von Regimentern sind, sowohl zur General= wie
lur Regimente-Uniform die akkiven Dienstabzeichen unverändert fortzutragen und überall als aktive Generale
ediglich nach Maßgabe ihres Patentes zu rangiren haben. Gleiches hat auch hinsichtlich derjenigen zur
Disposition stehenden Generale zu gelten, welche à la svite eines Truppentheils oder à la suite der Armee
geführt werden. Das Kriegs-Ministerium hat diese Meine Ordre bekannt zu machen.
Berlin, den 12. Februar 1883.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke
Berlin, den 22. Februar 1883.
Vorstehende Allerhöchste Kabinels-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs- Miristerium.
No. 380/2. M. 0. D. 3. v. Kamele.
#cr. 1 *) Die Musterung der Großherzoglich Hessischen Train-Kompagnie schließt sich der des Hessischen Train-Bataillons
r. 11 an.