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Nr. 79.
Abänderung der Schießplatz-Verwaltungs--Vorschrift
Berlin, den 13. April 1884.
Seite 31, Zeile 9 und 8 von unten ist statt der Worte „Aus diesen Ersparnissen können alle diejenigen
Kosten bestritten werden“, zu setzen:
„Diese Ersparnisse dürfen nach den näheren Anordnungen der General-Inspektion der Artillerie
bei den Juß ArtilleierRegtmentern für Zwecke der Armirungsübungen verwendet, auch können aus
denselben alle diejenigen Kosten bestritten werden“.
Kriegs-Ministerium.
No. 255/2. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 80.
Bescheinigungen über den Empfang der Militär-Literatur-Zeitung.
Berlin, den 28. März 1884.
Der Einsendung von Bescheinigungen an das Militär-Oekonomie-Departement über den Empfang der
Militär-Literatur-Zeitung, wie solche bisher und zuletzt durch den diesseitigen Erlaß vom 10. Dezember 1881
— Armee-Verordnungs-Blatt Seite 278 — angeordnet war, bedarf es nicht mehr, nachdem die Militär=
Literatur-Zeitung als literarisches Beiblatt dem Militär-Wochenblatte einverleibt ist.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Ziegler.
No. 621/3. A. 2.
Nr. 81.
Arrestatenlöhnung. 4
Berlin, den 30. März 1884.
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche die gegen sie verhängten Disziplinar-, Arrest= und Haftstrafen
in einem Civilgefängniß abbüßen, und für welche der betrefsenden. Gefängnißverwaltung die entstehenden Haft-
und Verpflegungskosten vergütet werden (I. 65, 4 zweiter Absatz des Geldverpflegungs-Reglements für das
Preußische Heer im Frieden) haben auf Arrestatenlöhnung keinen Anspruch. Wo letztere bisher gezahlt ist,
findet sich gegen die Inausgabebelassung derselben diesseits nichts zu erinnern.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. v. Funck.
o- 265/. M. 0. D. 3.
Nr. 82.
Druckfehler-Berichtigung zu den Friedens-Verpflegungs-Etats für 1884/85.
Berlin, den 4. April 1884.
Der Etat Nr. 28 gilt für die 1. Abtheilung, derjenige Nr. 28à für die 2. Abtheilung des Feld-Artillerie-
Regiments Nr. 17.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 91/4. 4. 1. v. Hänisch. v. Wittich.
Nr. 83.
Weitere Anwendung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den
Stants-Eisenbahnen rc.
Berlin, den 4. April 1884.
Das Reglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisenbahnen 2c.
vom Jahre 1870 findet nunmehr auch auf die der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona. unterstellten