Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

— 83 — 
Nr. 79. 
Abänderung der Schießplatz-Verwaltungs--Vorschrift 
Berlin, den 13. April 1884. 
Seite 31, Zeile 9 und 8 von unten ist statt der Worte „Aus diesen Ersparnissen können alle diejenigen 
Kosten bestritten werden“, zu setzen: 
„Diese Ersparnisse dürfen nach den näheren Anordnungen der General-Inspektion der Artillerie 
bei den Juß ArtilleierRegtmentern für Zwecke der Armirungsübungen verwendet, auch können aus 
denselben alle diejenigen Kosten bestritten werden“. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 255/2. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 80. 
Bescheinigungen über den Empfang der Militär-Literatur-Zeitung. 
Berlin, den 28. März 1884. 
Der Einsendung von Bescheinigungen an das Militär-Oekonomie-Departement über den Empfang der 
Militär-Literatur-Zeitung, wie solche bisher und zuletzt durch den diesseitigen Erlaß vom 10. Dezember 1881 
— Armee-Verordnungs-Blatt Seite 278 — angeordnet war, bedarf es nicht mehr, nachdem die Militär= 
Literatur-Zeitung als literarisches Beiblatt dem Militär-Wochenblatte einverleibt ist. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. Ziegler. 
  
No. 621/3. A. 2. 
Nr. 81. 
Arrestatenlöhnung. 4 
Berlin, den 30. März 1884. 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche die gegen sie verhängten Disziplinar-, Arrest= und Haftstrafen 
in einem Civilgefängniß abbüßen, und für welche der betrefsenden. Gefängnißverwaltung die entstehenden Haft- 
und Verpflegungskosten vergütet werden (I. 65, 4 zweiter Absatz des Geldverpflegungs-Reglements für das 
Preußische Heer im Frieden) haben auf Arrestatenlöhnung keinen Anspruch. Wo letztere bisher gezahlt ist, 
findet sich gegen die Inausgabebelassung derselben diesseits nichts zu erinnern. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. v. Funck. 
o- 265/. M. 0. D. 3. 
  
Nr. 82. 
Druckfehler-Berichtigung zu den Friedens-Verpflegungs-Etats für 1884/85. 
Berlin, den 4. April 1884. 
Der Etat Nr. 28 gilt für die 1. Abtheilung, derjenige Nr. 28à für die 2. Abtheilung des Feld-Artillerie- 
Regiments Nr. 17. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 91/4. 4. 1. v. Hänisch. v. Wittich. 
Nr. 83. 
Weitere Anwendung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den 
Stants-Eisenbahnen rc. 
Berlin, den 4. April 1884. 
Das Reglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisenbahnen 2c. 
vom Jahre 1870 findet nunmehr auch auf die der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona. unterstellten
	        
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