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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
18. Jahrganug. Serlin, den 3. August 1884. Nr. 14.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 = berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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Nr. 134.
Bekanntmachung betreffend die durch eine im Kriege 1870/71 erlittene innere Dienstbeschädigung invalide
Feordenen. aus dem aktiven Militärdienste ausgeschiedenen Unteroffiziere und Mannschaften, denen ein
echt zur Geltendmachung eines Versothungs Zuspuch nach den bsseliicen Bestimmungen nicht zur
eite steht.
Nachstehender Allerhöchster Erlaß Seiner Majestät des Kaisers und Königs:
Um denjenigen Theilnehmern an dem Keicge von 1870/71, welche in Volge erlittener innerer Dienst-
beschädigung invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präk usiofeit aber zur Geltend-
machung von Versorgungsansprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligungen zu Hülfe zu
ommen, bestimme Ich, dß ie Unterstützungsgesuche der beseichneten Inwaliden einer wohlwollenden
Prüfung unterzogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der Reichs-
hauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von
dem ursächlichen ZJusammenhang der Krankheit mit der im icge erlitienen Pienstbesha igung zu
begründen vermögen. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.
Bad Gastein, den 22. Juli 1884.
Wilhelm.
An den Reichskanzler. v. Bismarck.
wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Unterstützungs cluche der bezeichneten
Invaliden bei denjenigen Bezirks-Kommandos bezw. Bezirksfeldwebeln anzubringen „ in deren Bezirk
die Betreffenden wohnen.
Derartige Gesuche werden unter der Voraussetzung, daß ein Lebenswandel des Bittstellers vorliegt,
welcher diesen einer Allerhöchsten Gnadenbewilligung nicht unwürdig erscheinen läßt, nur bei Erfüllung
folgender Bedingungen:
a. einer durch Krankheit aufgehobenen oder verminderten Erwerbsfähigkeit, welche eine Unterstützungs-
bedürftigkeit begründet,
b. dem Nachweis von Thatsachen, welche die lekberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der
Krankheit mit einer im Kriege von 1870/71 erlittenen inneren Dienstbeschädigung zu begründen
· vermögen,
Seiner Majestät dem Kaiser und Könige befürwortend vorgelegt werden.
.In diesem Jahre werden die Königlichen General-Kommandos durch besondere Superrevisions-
Kommissionen die Gesuchsteller militärärztlich untersuchen lassen und vorher Zeit und Ort der Untersuchung
bekannt machen. Vom nächsten Jahre ab dagegen sind etwaige derartige Gesuche so frühzeitig bei den