Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

— 166 — 
Nr. 180. 
Ueberführung der Landwehr-Bataillone der 7. in den Verbaud der 6., und derjenigen der 6. in den der 
7. Infanterie-Brigade. 
Auf den Mir Khaltenen Vortrag bestimme Ich, daß vom 1. Wiil 1885 ab die bisher zur 7. Infanterie- 
Brigade gehörenden Landwehr-Bataillone Schivelbein, Cöslin, Schlawe und Stolp mit ihrer bisherigen Be- 
jeichnung und den bisherigen Aushebungs-Bezirken den Bezirk der 6. Infanterie-Brigade, sowie die bisher zu 
letzterer gehörenden Landwehr-Bataillone Gussen Schneidemühl, Inowrazlaw und ** gleichfalls mit 
ihrer bisherigen Bezeichnung und den bisherigen Aushebungs= ezirken den Bezurt der 7. Infanterie-Brigade 
zu bilden haben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu verankassen. 
Berlin, den 13. März 1884. 
  
  
  
  
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. t— 
Berlin, den 22. Oktober 1884. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 
iegs-Ministerium. 
No. 450/10. 84. A. 1. Bron sart v. Schellendorff. 
Nr. 181. 
Bestellung von Amtskantionen. 
Berlin, den 22. Oktober 1884. 
Es wird hierdurch zur Lentu der Armee gebracht, daß fortan auch die Obligationen der Prioritäts-Anleihe 
der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn zur Bestellung von Amtskautionen nach Maßgabe des §. 5 des Gesetzes 
vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (Bundes-Gesetzblatt S. 161), zuzulassen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 91/10. 84. M. O. D. 1. 
Nr. 182. 
Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs= 2c. Munition, 1883. 
Berlin, den 22. Oktober 1884. 
Seite 4, F. 2. 
Der Abs. 3 hat, wie folgt, zu lauten: 
In den Anweisungen ist die Gesammtzahl der Patronen derart abzurunden, daß stets volle Pack- 
schachteln zur Ausgabe kommen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 564/10. 84. Art. 1. 
Nr. 183. 
Reisepläne für die den Aushebungen beiwohnenden Stabsoffiziere der Garde. 
Berlin, den 27. Oktober 1884. 
In Anschluß an die alljährlich erfolgende Veröffentlichung derjenigen Infanterie-Brigade-Bezirke, in denen 
tabsoffiziere der Garde der Aushebng beizuwohnen haben, sowie unter Bezugnahme auf die Verfügung 
vom 22. Januar 1879 — Nr. 54/1. 79. A. 1. — wird darauf hingewiesen, daß in den dem Königlichen 
General-Kommando des Garde-Korps von den betreffenden Infanterie-Brigaden einzureichenden Reiseplänen 
sowohl der Anfangs= als auch der Endtermin des eigentlichen Aushebungsgeschäfts, bei welchem die An- 
wesenheit der qu. Stabsoffiziere erforderlich 4q stets 7 ersichtlich gemacht sein muß. 
iegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
  
No. 100. 10. 84. A. 1.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.