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Nr. 180.
Ueberführung der Landwehr-Bataillone der 7. in den Verbaud der 6., und derjenigen der 6. in den der
7. Infanterie-Brigade.
Auf den Mir Khaltenen Vortrag bestimme Ich, daß vom 1. Wiil 1885 ab die bisher zur 7. Infanterie-
Brigade gehörenden Landwehr-Bataillone Schivelbein, Cöslin, Schlawe und Stolp mit ihrer bisherigen Be-
jeichnung und den bisherigen Aushebungs-Bezirken den Bezirk der 6. Infanterie-Brigade, sowie die bisher zu
letzterer gehörenden Landwehr-Bataillone Gussen Schneidemühl, Inowrazlaw und ** gleichfalls mit
ihrer bisherigen Bezeichnung und den bisherigen Aushebungs= ezirken den Bezurt der 7. Infanterie-Brigade
zu bilden haben. Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu verankassen.
Berlin, den 13. März 1884.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. t—
Berlin, den 22. Oktober 1884.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
iegs-Ministerium.
No. 450/10. 84. A. 1. Bron sart v. Schellendorff.
Nr. 181.
Bestellung von Amtskantionen.
Berlin, den 22. Oktober 1884.
Es wird hierdurch zur Lentu der Armee gebracht, daß fortan auch die Obligationen der Prioritäts-Anleihe
der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn zur Bestellung von Amtskautionen nach Maßgabe des §. 5 des Gesetzes
vom 2. Juni 1869, betreffend die Kautionen der Bundesbeamten (Bundes-Gesetzblatt S. 161), zuzulassen sind.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 91/10. 84. M. O. D. 1.
Nr. 182.
Abänderung des Etats für die jährliche Uebungs= 2c. Munition, 1883.
Berlin, den 22. Oktober 1884.
Seite 4, F. 2.
Der Abs. 3 hat, wie folgt, zu lauten:
In den Anweisungen ist die Gesammtzahl der Patronen derart abzurunden, daß stets volle Pack-
schachteln zur Ausgabe kommen.
Kriegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 564/10. 84. Art. 1.
Nr. 183.
Reisepläne für die den Aushebungen beiwohnenden Stabsoffiziere der Garde.
Berlin, den 27. Oktober 1884.
In Anschluß an die alljährlich erfolgende Veröffentlichung derjenigen Infanterie-Brigade-Bezirke, in denen
tabsoffiziere der Garde der Aushebng beizuwohnen haben, sowie unter Bezugnahme auf die Verfügung
vom 22. Januar 1879 — Nr. 54/1. 79. A. 1. — wird darauf hingewiesen, daß in den dem Königlichen
General-Kommando des Garde-Korps von den betreffenden Infanterie-Brigaden einzureichenden Reiseplänen
sowohl der Anfangs= als auch der Endtermin des eigentlichen Aushebungsgeschäfts, bei welchem die An-
wesenheit der qu. Stabsoffiziere erforderlich 4q stets 7 ersichtlich gemacht sein muß.
iegs-Ministerium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 100. 10. 84. A. 1.