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Nr. 189.
Termine für die Portepeefähnrichs- und Offiziers-Prüfungen im Jahre 1885.
Berlin, den 12. November 1884.
Mit Bezug auf §. 2 der Bestimmungen über den Geschäftsgang der 802 Militär Eranminations-Kompussion
bei den fangen zum Portepeefähnrich und zum Ifftiier vom 11. März 1880 wird hierdurch bekannt
gemacht, daß im Jahre 1885 bei einer hinreichenden Zahl von Anmeldungen außer zu den vorgeschriebenen
Terminen noch in den beiden ersten Wochen des Februar und in den beiden letzten Wochen des August
Prüfungen stattfinden werden. · »
,Knegö-thsterium.
Bronsart v. Schellendorff.
No. 216. 11. A. 2.
Nr. 190.
Erhöhung der Kapitulantenzulage für militärische Krankenwärter.
Berlin, den 12. November 1834.
Der in der Verfügung vom 1. September 1865 No. 614/8. A. 1. festgestellte Satz an monatlicher Zulage
für militärische Krankenwärter, welche kapitulirt haben, wird vom 1. Juli 1884 ab von 3./. auf 4 K. 50 4
erhöht, so daß diese Mannschaften als Kapitulanten eine monatliche Zulage von 4 K. 50 X im ersten
Kiüptulatongsahre, von 9 /K. im zweiten und von 13 „K. 50 A im dritten und in folgenden Kapitulations-
jahren zu beziehen haben. .
Von den etatsmäßigen militärischen Krankenwärtern sind nur 25 % zur Kapitulation zuzulassen.
Kriegs-Ministerium.
No. 557/5. M. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 191.
Eröffnung neuer Eisenbahnen.
Berlin, den 7. November 1884.
Es sind dem Beiriebe übergeben worden:
die Eisenbahnstrecke Greisfenberg (Schlesien)—Friedeberg (Queis),
die Eisenbahn Allenstein— Mehlsack—Kobbelbude mit Abzweigung von Mehlsack nach Braunsberg
auf den Theilstrecken Allenstein bezw. Göttkendorf—Wormditt und Braunsberg—Miehlsack, sowie
die Eisenbahn Scharzfeld—St. Andreasberg auf der Schlußstrecke Lauterberg—St. Andreasberg.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Nitschmann.
No. 192. 11. M. O. D. 3.
Nr. 192.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Eil- und Schuell= 2c. Zügen.
Berlin, den 30. Oktober 1884.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Eil= und Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militär=
transporte für die Dauer des mit dem 15. d. Mis. in Kraft getretenen Winter-Fahrplaus auf Militärbillets
befördert werden können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das im diesjährigen
Armee-Verordnungs-Blatt S. 115/17 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
Kriegs-Ministerlum; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Nit zmann.
No. 567/10. M. O. D. 3. " sch