Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Nr. 193. 
Nachtrag zum Verzeichniß der höheren Lehranstalten wel e zur Ausstellung von Zeuguissen über die 
2*23 Kepic für den lselten, weschelzur, Militärdienst berschtt sind 
Bekanntmachung. 
i. Verfolg der Bekanntmachung vom 29. April d. J. wird hierunter ein Nachtrags-Verzeichniß solcher 
F ehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90, T. I der Wehrordnung vom 28. temben. 1875 
aur Kueste ung i Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den Allährig= freiwilligen Militär- 
bienst berechtigt sind 
  
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren ghranstaten, welche zur Ruabellang u Pe Aerihie swisenschaftlice Befähigung 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wisenschaftlichen gefähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. Rheinprovinz. 
Provinz Ostpreußen. Das Fiicdrich-Wilhelms-Gynmasium zu Cöln (A. a. 
I. 232. a. a. O.). 
Das Iymnasium zu Wehlau (bisher Real-Gymnasium 
b. I. 6. des Verzeichnisses vom 29. April d. J.). Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten Gymnasium 
S sether verbundene Königliche Real-Gymnasium zu Cöln 
Provinz Hannover. (A. b. I. 682. a. a. O.) ist zu Ostern 1884 eingegangen. 
Das Gymnasium zu Wilhelmshaven. 
b. Real-Gymnasien. 
I. Königreich Bayern. 5) das Annen-Real= Gymnasium zu 
- resden, 
Das Kadettenkorps zu München. 6) das Neustädter Real-Gymnasium da- “ ArEP 
II. Königreich Sachsen. hulen 
. - Ordnung 
13 Das Real-Gymnasium zu Annaberg, zer als 3 2 Immastum an x- ter A. b. 
  
  
  
. Borna, Naalschulen · - qu 
Z-- - - ·,Id 9)- - -P!auen, . 
)-.-E«-s;«i"s.....?:xr«i,s.io)----siii.««-s«ssss«s-«s 
verbunden mitberLandwnthfchaftslll.a.a.O.ty-- - * Zwickau. 
(Lein daselbst). aufgeführt. 
c. Ober-Realschulen. 
Königreich Preußen. *2) Die Ober-Realschule zu Wiesbaden (bisher Real- 
Provinz Hessen- Nassau. schule, B. b. I. 12. a. a. O.). 
*1) Die ingerfchui * E— a. M. (bisher *) Die mit einem “ bezeichneten Lefranstalten haben 
Realschule, B H.). keinen obligatorischen Unterricht im Latei 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Lesuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Progymnasien. 
I. Königreich Preußen. II. Großherzogthum Hessen. 
Provinz Han nover. Die progymnasiale Abtheilung der Realschule zu 
Das Progymnasium zu Nienburg (verbunden mit Friedeberg 
dem Real-Progymnasium daselbst).
	        
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