Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
18. Jahrgang. erlin, den 21. Dezember 1884. Nr. 21. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 #X. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Exvyedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 .4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 197. 
Abänderung der weiteren Bestimmungen zur Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 28. März 1883, 
Hormallens rc. Aenderungen aus Anlaß der Etats für 1883/84 betreffend. 
Berlin, den 20. November 1884. 
Die Vorschrift unter Nr. 6 d. der vorerwähnten Bestimmungen wird dahin abgeändert. daß die Zahlung 
der Kosten für die arzneiliche Verpflegung und event. für civilärztliche Betan ung der Soldaten-Frauen 
und Kinder seitens der Truppen erst zu erfolgen hat, nachdem die betreffenden Rechnungen in der korpsärztlichen 
Instanz revidirt worden sind, und daß die vom Korps-Generalarzt an die Truppen zurückzusendenden Rechnungen 
von diesen direkt an die Korps-Intendantur einzusenden sind. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 198. 
Ausbildung von Offizieren und Unteroffizieren der Infanterie 2c. im Feld-Pionierdienst. 
Berlin, den 23. November 1884. 
im Anschluß an den Erlaß vom 12. Mai 1874 Eirme:-Verordnung-Blatt S. 90) bestimmt das Kriegs- 
inisterium, daß fortan die mit einem Pionier-Bataillon in derselben Garnison stehenden nh nn 
theile 2c. ihre Uebungen zur Ausbildung im Feld-Pionierdienst auch in dem Falle bei diesem ! 
abzuhalten haben, wenn letzteres einem andern Armee-Korps-Verbande angehört. 
Hierbei würde Cöln und Deutz als eine Garnison zu betrachten sein. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 350/11. 84. M. O. D. 3. Bronsari v. Schellendorff. 
No. 14. 10. 84. M. M. A. 
ionier-Bataillon 
Nr. 199. 
Uebungsreise der zur Kriegs-Akademie kommandirten Offiziere. 
Berlin, den 7. Dezember 1884. 
Offi iere, welche zur Kriegs-Akademie kommandirt und durch Krankheit verhindert waren, an der Uebungs- 
reise des dritten Coetus theilzunehmen, dürfen auf Vorschlag ihres Truppentheils von der Direktion der 
Kriegs-Akademie zur Beiwohnung der Uebungsreise im nächstfolgenden Jahre einberufen werden. Diese
	        
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