Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Offfiere erhalten für die Reisen von der Garnison bis zum Anfangspunkt der Uebungsreise und vom Endpunkt 
der letzteren zurück in die Garnison die verordnungsmäßigen Reise eten und Tagegelder, sowie während der 
Uebungsreise selbst die Kompetenzen der übrigen Theilnehmer 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 313. 11. 84. A. 2. 
Nr. 200. 
Abgangs-- (Abiturienten-) Prüfung bei der Haupt-Kadetten--Anstalt und Anmeldung der in derselben 
gangs.¶ rrifung, reHaup zum “tulr’ 8 
Berlin, den 13. Dezember 1884. 
In Ausführung der Alerhöhsten Kabinets-Ordre vom 18. Jannar 1877 (A.-V.-Bl. S. 21), betreffend die 
Organisation des Kadetten-Korps, wird hiermit bestimmt: 
Die Abgangs-(Abiturienten-) Prüfung bei der Haupt-Kadetten-Anstalt ist derart anzuberaumen, daß 
sie am 1. Februar j. Is. beendet sein kann. 
2) Die in der Prüfung bestandenen Ober-Primaner sind sogleich nach ihrer Anstellung in der Armee 
u dem am 1. März beginnenden Krie #chul-Kursiu einzuberufen. 
3) Die Aumeldund hierzu erfolgt nach Erlaß der Allerhöchsten Anstellungs-Ordre durch die Haupt- 
Kadetten-Anstalt bei der Inspektion der Kriegsschulen; die Einberufung ergeht sodann von letzterer 
dirct an die betreffenden Truppentheile, welchen die Äbituͤrienten als Porlepee 
worden sind. 
4) Behufs ereidigung und Einkleidung haben si Vieselben am 25. Februar bei ihren Truppentheilen 
zu melden. Von diesen werden sie in vorgeschriebener Weise (§. 18 der Kriegöschul Iastruktion 
vom 1. Juli 1882) zu den betreffenden Kriegsschulen instradirt. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
ähnriche überwiesen 
No. 355/I1. 81. A. 2. 
Nr. 201. 
Dislokation von zwei Bataillonen des 8. Königlich Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 126. 
Berlin, den 14. Dezember 1884. 
Minell Allthöchstr Kabinets-Ordre vom 27. v. Mts. ist bestimmt worden, daß am 30. September 1885 
das 2. Bataillon 8. Königlich Württembergischen Infanterie-Regiments Nr. 126 von Schlettstadt nach Straß- 
burg i. E. und das Füsilier-Bataillon desselben Regiments von Straßburg i. E. nach Schletistadt zu verlegen 
sind, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 51/12. 31. A. 1. 
Nr. 202. 
Eröffnung einer neuen Eisenbahn. 
, Berlin, den 17. November 1884. 
Die Eisenbahnstrecke Zittau — Reichenau (Sachsen) — Markersdorf ist dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie Departemem. 
v. Hartrott. Nitschmann. 
  
No. 415/11., 84. M. O. D. 3.
	        
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