Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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Armee- Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
18. Jahrgang. Berlin, den 31. Dezember 1884. Nr. 22. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der wiertelährsich= Pränumerationspreig dieses Blattes beträgt 1 K. 50 A. Abonnirt kann zibre Eurhalb bei den 
alten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Ko 
Bei Letzterer asocht uch der Verkauf einzelner Nummern dieses Plattes er Preis derselben Fhin 16° nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Stiten wird dabei mit 20 & berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preigermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, gn 
Einkleben in die Akten geisete Grlerser. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 4. 100 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
  
  
  
Nr. 207. 
Namenszug auf den Achselschnüren der Offiziere des Husaren-Regiments Kai er ranz Jo von 
Oesterreich, König von Ungarn nensern Mbgiient Pr- ! r 5 7 
Ich bestimme bierdurch daß die Offiziere des Husaren-Regiments Kaiser Fran eph von Oesterreich, 
König von Ungarn (Schleswig- Holstelsschen Nr. 16 fortans auf den Achse *r- t Pee EnS 
erhabenen Chefs des Regiments nach der beifolgenden, Mir von dem Kriegs-Ministerium vorgelegten Trote, 
fwe die Fbere für die Stabsoffiziere und die kleinere für die übrigen Offiziere des Regimenis bestimmt 
ist, tragen sollen 
6 Berlin, den 11. Dezember 1884. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht. 
Berlin, den 21. Dezember 1884. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 275. 12. 84. M. O. D. 3. 
Nr. 208. 
Marschverpflegungs-Vergltung für 1885. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im 8. 9 Nr. 2 des Hesche über die x. für die bewassnete 
Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (R.-G.-Bl. S. 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung 
zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1885 dahin Eöhe worden, daß an Vergütung für Mann und 
Tag zu gewähren ist: 
mit Brot ohne Brot 
6 . 
a. für die volle Ta Aeskoft. 80 Pf. 
b. für die Mittagskost 40 - 
e. für die AMendoost 25= 20 = 
d. für die Morgenkost. 15 = 10 = 
BVerlin, den 17. Dezember 1884. 
Der Mächskanler, 
Eck.
	        
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