Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

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2) Die als Hülfslehrer zur Militär= Schießsch le 
Etat 
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Fortsetzung der Zusammenstellung der maßgebenden Bestimmungen für die Kommandos 
zur Militär,Schießschule. 1 zur Gewehr prüfungskommission. 
aben daher den Mannschaften bezw. den Kommandoführern einen Ausweis über die Höhe des gezahlten 
arschkostenvorschusses mitzugeben, damit diese der Militär-Schießschule bezw. Gewehr-Prüfungskommission 
über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können. 
VIII. Geldverpflegung 2c. 
Die kommandirten Offiziere und Mannschaften verbleiben im Etat ihrer Truppentheile und erhalten 
für Rechnung derselben bezw. des Etatskapitels 24 Gehalt bezw. Löhnung von der Militär-Schießschule 
bezw. Gewehr-Prüfungskommission, und zwar: 
die als Hülfslehrer kommandirten Offiziere #u. die nach Beendigung der Lehrkurse der Mili- 
vom 1. März bis einschließlich November; tär-Schießschule zur Gewehr-Prüfungskom= 
mission übertretenden Unteroffiziere für die 
auer dieses Kommanvos; 
die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere b. die kommandirten Gemeinen vom 16. März 
vom 1. April bis einschließlich Juni bezw. bezw. 1. August bis einschließlich den 15. März 
1. August bis einschließlich November; bezw. 31. Juli des folgenden Jahres. 
die nach Beendigung der Lehrkurse zum Stamm 
der Militär-Schießschule kommandirten Unter- 
offiziere für die Dauer dieses Kommandos. 
. die Mannschaften der Stamm-Kompagnie vom 
16. März bezw. 1. August bis eanscliehsch 
15. März bezw. 31. Juli des folgenden Jahres; 
"6gl die Unteroffiziere und Gemeinen der Lehr- 
Kommandos vom 16. März bis Ende Juni 
bezw. 1. August bis eirschlterch 15. November; 
die Burschen der als Hülfslehrer kommandirten 
Offiziere vom 1. März bis einschließlich 
5. November. 
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kommandirten Offiziere erhalten aus dem 
derselben eine monatliche Zulage von 45 „A. und 
die Tischgelder. 
Die übrigen Offiziere beziehen eine monatliche 
Zulage von 36./. und die Tischgelder. 
Unteroffiziere und Mannschaften, ausschlie Sih Oekonomie-Handwerker und Offizierburschen er- 
halten neben den Löhnungskompetenzen eine Zulage, und zwar: von 6 #X monatlich für den Unter- 
offizier und von 3.4 für den Gemeinen, aus dem Etat der Militär-Schießschule bezw. Gewehr- 
Prüfungskommission. · » 
Der Militär-Schießschule bezw. Gewehr-Prüfungskommission ist von jedem Aufrücken der Kommandirten 
in eine hahere Löhnung unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe schl ar ist, Kenntniß zu geben. 
Etwaige Gehaltsabzüge der Offiziere sind der Militär-Schießschule bezw. Gewehr-Prüfungskommission 
unter Angabe der zu den verschiedenen Fonds zu leistenden Beiträge spätestens 14 Tage vor dem Ein- 
treffen der Kommandirten in Spandau mitzutheilen. Denjenigen Offizieren, über welche die bezügliche 
Mittheilung bis zu dem gedachten Termine nicht erfolgt ist, wird nur der bestimmungsmäßige Abzug 
zur Kleiverkasse gemacht. Die von den kommandirten Offizieren eingubehaltenden Gehaltsabzüge werden nach 
der letzten Gehaltszahlung bezw. am Schluß des Etatsjahres an die betreffenden Truppentheile abgeführt. 
  
  
5) Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere 
können sich gemäß F. 38 des Reglements über 
die Servis-Kompetenz der Truppen im Frieden 
egen Bezug des tarifmäßigen Servises einmiethen; 
zoreign IA. AW r. 43 1. sp ch , 
wird die ilitär-Schießschule solches sicherstellen. 
 
	        
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