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Armee- Verordnungs- Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
18. Jahrgang. Serlin, den 26. Januar 1384. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 AX. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1 J. 90 A
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 2.
Gewährung von Vorspann an Sanuitätsoffiziere und Zahlmeister bei den Märschen.
Berlin, den 2. Januar 1884.
Zu Ziffer 1 e. Absatz 2 der revidirten Ausführungs-Instruktion zum Naturalleistungs-Gesetz (Armee-
Verordnungs-Blatt für 1878 S. 17.4) wird erläuternd bemerkt, daß beim Transport von Truppentheilen auf
Eisenbahnen oder Dampfschiffen zum persönlichen Fortkommen der nicht berittenen befne. nicht rations-
berechtigten Regiments-, Bataillons-, Abtheilungs-Aerste und deren Stellvertreter, sowie der nicht berittenen bezw.
nicht rationsberechtigten Zahlmeister und deren dienstlich nicht berittenen Stellvertreter zu und von der Eisenbahn
(Dampfschiff) Vorspann bezw. die Geldvergütung dafür nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn
die betreffende Station 5 km und mehr von der Grenze des OQuartierortes oder des Lagers entfernt ist.
Bei den Uebergängen von einer Bahn (banpsschif) zur andern findet diese Bestimmung sinngemäße
Anwendung.
Kriegs-Ministerium.
No. 587. 10. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 3.
III. Nachtrag zum Reglement über die Remontirung der Armee vom 2. November 1876.
Berlin, den 8. Januar 1884.
3 dem Reglement über die Remontirung der Armee ist ein 3. Nachtrag erschienen, welcher den Königlichen
General-Kommandos 2c. in der nach dem Druckvorschriften-Etat anfordehuschen Anzahl von Exemplaren für
die beressenden Kommandobehörden und Truppentheile mit besonderem Vertheilungsplane unter Umschlag
zugehen wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 85/I. 84. K. u. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 4.
Stempel zu Kauf= und Lieferungsverträgen.
Berlin, den 11. Januar 1834.
Der nachfolgende Erlaß des Preußischen Herrn Finanz-Ministers an die Provinzial-Steuerbehörden vom
29. November 1883, ·
durch welchen dessen früherer gleichartiger Erlaß vom 28. Juni dess. Jahres — abgedruckt im
Armee-Verordnungs-Blatt, Seite 140/141 — erläutert wird,
wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 67/I. 84. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff.