Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Achtzehnter Jahrgang (18)

— 16 — 
Nr. 6. 
Porto für die Uebersendung der Einkommensteuer detachirter Offiziere an die Steuerkassen. 
Berlin, den 17. Januar 1884. 
Im Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen Herrn Finang-Mirsser ist mit Bezug auf die Verfügung 
vom 30. September 1851 (Nr. 509. 9. A. K. D 1.) festgesetzt worden, daß denjenigen vom Stabe ihres 
Truppentheils vetachirten Offizieren, welche an dem Sitze der mit Einziehung ihrer Einkommensteuer-Beträge 
beauftragten Steuerkasse garnisoniren und daher in der Lage sein würden, die Steuerzahlung kostenlos selbst 
zu bewirken, besondere Nebenkosten an Porto durch die Uebersendung ihrer Einkommensteuer seitens der Kassen- 
Kommission an die Steuerkasse nicht verursacht werden dürfen. In diesen Fällen wird fortan vielmehr das 
Porto für die unfrankirt zu bewirkende Uebersendung der Enkommensteuer-Beträge seitens der Kassen- 
Kommission an die am Garnisonorte detachirter Offiziere besindliche Steuerkasse auf die Preußische Staatskasse 
übernommen werden. 
Dagegen haben biejenigen vom Stabe ihres Truppentheils detachirten Offiziere, hinsichtlich deren der 
Sitz der empfangsberechtigten Steuerkasse weder mit ihrem eigenen Garnisonorte, noch mit dem des Stabes 
zusammentrifft, das Porto für die nach einem dritten Orte nothwendig werdenden bezüglichen Sendungen aus 
eigenen Mitteln zu bestreiten, bezw. der Kassen-Kommission die entstandenen Auslagen zu erstatten. 
Dem Militär-Etat dürfen durch die gedachten Sendungen keine Ausgaben erwachsen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
  
  
  
No. 637/12. A. 2. 
Nr. 7. 
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungsgeschäft. 
Berlin, den 21. Januar 1884. 
Unter Bezugnahme j §. 2,1 der Rekrutirungs-Ordnung setzt das Kriegs-Ministerium hierdurch fest, daß 
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungsgeschäften in den Bezirken bezw. Preußischen 
Gebietstheilen der 2., 8., 9., 15., 17., 21., 26., 31., 36., 39., 41. und 62. Infanterie-Brigade beizuwohnen haben. 
Die Reisepläne sind seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen General-Kommando 
des Garde-Korps vorzulegen. 
  
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 8. 
Ergänzung der Pos. 12 auf Seite 96 der Geschäfts-Ordnung für die Fortifikations- und Artillerie-Bauten 
in den Festungen vom 3. Juli 1883. 
No. 574/1 A. 1. 
Berlin, den 21. Januar 1884. 
Dem Schlusse der vorerwähnten Position ist Dinzuzufügen « 
Hinsichtlich der von den Notirten jährlich zum 1. Dezember zu erstattenden Meldungen, wird auf 
den zweiten bsatz ven 8. 15 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei 
den Reichs= und Staats-Behörden mit Militär-Anwärtern Bezug genommen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 125. 1. 834. Ing. 
Nr. 9. 
Eröffnung neuer Eisenbahnen. 
Berlin, den 30. Dezember 1883. 
Die Eisenbahnstrecken Dassel— Einbeck und Gerolstein— Prüm sind dem Betriebe übergeben worden. 
Kriegs-Ministerium; Milikir-Oekonomie Departement. 
unck. 
v. Hartrott. v. 
No. 560/12. M. O. D. 3. " " 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.