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Anmerlungen.
1) In den Auszug aus den Strafbüchern sind die im §. 3. B. 1. 2. und C. 1. der Disziplinar-Strafordnung
bezeichneten Strafen nicht aufzunehmen.
der Vorzuschlagende bei mehreren Regimentern gedient, so sind auch die bei den früheren Truppen-
theilen verhängten Strafen anzugeben.
2) Das vorstehend erwähnte Protokoll ist von dem untersuchungsführenden Offizier bezw. Auditeur aufzunehmen
und durch denselben auch die Bekanntmachung der vorstehenden Bestimmungen über Annahme 2c. der Schutz-
männer auszuführen. ,
Berlin, den 18. Januar 1884.
Die Bestimmungen vom 20. Mai 1868 — A.-V.-Bl. S. 119 — 1. März 1873 — A.-V.-Bl. S. 52 —
und 14. Mai 1878 — A.-V.-Bl. S. 123 — kommen in Fortfall. 4
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Ziegler.
No. 211/1. 84. A. 2.
Nr. 13.
enhahn 3
Eisenbahn-Transport-Ang
Berlin, den 12. Januar 1884.
Im Anschluß an das im Armee-Verordnungs-Blatt für 1883, S. 184/187 veröffentlichte Verzeichniß der-
jenigen Eil= und Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte auf Militärbillets
befördert werden können, wird zur allgemeinen Kenntniß Febracht, daß die Benutzung der unter 7) g. a. a. O.
aufgeführten Schnellzüge 31 und 32 auch auf der Strecke Stargard — Kreuz und umgekehrt für Traucporie
bis 120 Mann gestattet ist. Diese Züge fahren:
Schnellzug 31 ab Stargard i. P. 1I„ V.
an Kreuz 12° M.
- 32 ab Kreuz 12.5 A.
an Stargard i. P. 237 A.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 79/1. 34. M. O. D. 3. v. Hartrott. v. F
Nr. 14.
Schreibmaterialienkosten.
Berlin, den 20. Januar 1884.
Die Kosten der Schreibmaterialien, welche bei der Ausbildung von Unteroffizieren und Gemeinen der
Kavallerie zu Wachtmeistern für Trainformationen bezw. als Train-Aufsichts-Personal gebraucht werden,
können von den Train-Vataillonen vom laufenden Etatsjahre ab gegen rechnungsmäßigen Nachweis für
Rechnung des Kapitels 24 Titel 21 des Reichshaushalts-Etats liquidirt werden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. v. Funck.
No. 95. 1. 84. M. O. D. 3.